Verhältnis zur Kirche auf neuer Rechtsgrundlage | #Krisenjahr1923
Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Staat BayernMünchen, 29. März 1924 Mit dem Sturz der Monarchie 1918 und der neuen Verfassung des Freistaates Bayern von 1919 war das alte Konkordat von 1817, das in wesentlichen Teilen auf den König ausgerichtet war, gegenstandslos geworden. Seit dem Jahreswechsel 1919/20 fanden...