Der Raubmordfall Johann Paul Forster – eine rechtshistorische Kuriosität | #DreiUmDrei
In der Nacht vom 20. auf den 21. September 1820 ermordete Johann Paul Forster in Nürnberg den Großpfragner Bäumler und seine Magd Maria Schütz. Forster wurde zu lebenslanger Kettenstrafe in der Festung Lichtenau verurteilt. Sein Fall wurde berühmt – nicht wegen der Tat, sondern wegen der rechtlichen Eigentümlichkeiten des Urteils.