Abfindung der Wittelsbacher nach 1918 | #Krisenjahr1923
In Bayern waren vor 1918 das Privateigentum des Hauses Wittelsbach und der Besitz des Staates nicht voneinander getrennt worden. Unter Berufung auf die Verfassung von 1818 ging die Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts davon aus, dass das Haus Wittelsbach zugunsten des Staates auf sein Hausvermögen verzichtet habe. Durch die Revolution...