Autor: Benedikt Martin Ertl
Wie parteipolitisch dachte und handelte die NS-Krankenschwester Käthe Burlefinger (1885–k. A.) in der Zeit vor 1945? Da es sich bei der NS-Schwesternschaft nicht um eine rein pflegerische Institution, sondern um eine politisch und weltanschaulich geprägte Organisation handelte, berücksichtigte die Spruchkammer München I im Jahr 1948 bei ihrer Beurteilung nicht allein Burlefingers bereits 1931 erfolgten Eintritt in die NSDAP. Vielmehr stellte sich die Frage, wie glaubwürdig ihre Aussage war, sie sei der Partei damals nicht aus ideologischer Überzeugung, sondern aus existenzieller Not beigetreten. War Käthe Burlefinger also nur eine unpolitische Krankenschwester, die sich durch die Parteimitgliedschaft eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lebensumstände erhoffte?
Adolf Hitler, der spätere Diktator und Reichskanzler, begann seine politische Laufbahn in München. Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Münchner Räterepublik im Jahr 1919 entwickelte sich die bayerische Landeshauptstadt zu einem Zentrum rechtsextremer und völkischer Bewegungen. In diesem politischen Klima versuchte Hitler am 8. und 9. November 1923, durch einen Putsch gewaltsam die Macht zu erlangen.
Zu den engsten Vertrauten von Otto D. Franz zählte sein älterer Bruder Karl (1870–1926), der mit seiner Frau Grete sowie den gemeinsamen Kindern Wolfgang und Missy in Berlin lebte. Karl war als Arzt an der Frauenklinik der Charité tätig. Der Briefwechsel zwischen den beiden Brüdern eröffnet einen bemerkenswert intimen Blick auf private Lebensumstände: Er enthält Hinweise zur Gesundheit, zu familiären Spannungen, zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie zu politischen Ereignissen der unmittelbaren Nachkriegszeit.
Es ist durchaus ein Glücksfall für die deutsche Zeitgeschichte, dass mit den Gerichtszeichnungen von Otto D. Franz eine einzigartige Sammlung von Skizzen aus dem Hitler-Ludendorff-Prozess von 1924 erhalten ist. Franz hielt in seinen über 60 Zeichnungen die Gerichtsverhandlung fest und vermittelte damit der Nachwelt einen anschaulichen Einblick in jenen skandalösen Prozess, der Hitlers politisches Wiedererstarken nach dem gescheiterten Putsch von 1923 maßgeblich begünstigte. Die Zeichnungen von Otto D. Franz sind daher eine bedeutende zeithistorische Quelle. Doch was macht sie, abgesehen vom Entstehungskontext, so einzigartig?
München war zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein Magnet für Kulturschaffende aller Art. Bekannte Persönlichkeiten wie Franz von Stuck, Thomas Mann, Hermann Wolfgang von Waltershausen oder Olaf Gulbransson prägten das kulturelle Leben in der Stadt. In diesem Umfeld ließ sich im Jahr 1900 auch der junge Anwalt und Kunstmaler Otto Franz nach seinem Jurastudium nieder. Franz, selbst Maler und Zeichner, fand im Bohème-Milieu des Stadtteils Schwabing Anschluss an eine Gemeinschaft Gleichgesinnter – und dies nicht nur als Künstler, sondern auch in seiner Rolle als Rechtsanwalt.
Als mediales Großereignis mit erheblichem öffentlichen Interesse lässt sich der Hitler-Ludendorff-Prozess von 1924 in München zweifellos bezeichnen. Wer nicht selbst an der Verhandlung in der Kaserne der Infanterieschule in der Blutenburgstraße teilnehmen konnte, verfolgte das Geschehen über die Printmedien. Unter den berichtenden Zeitungen, die das gesamte politische Spektrum abdeckten, waren es insbesondere die bildstarken illustrierten Zeitschriften, die ihre Leserschaft mit Darstellungen der Angeklagten, Richter und Zeugen versorgten. Dass es trotz des Fotografierverbots im Gerichtssaal detaillierte Einblicke in den Prozessablauf gab, ist vor allem Gerichtszeichnern wie Otto D. Franz zu verdanken.
Ein Münchner Gerichtssaal 1924: Adolf Hitler auf der Anklagebank, Gustav von Kahr im Zeugenstand und mittendrin der Gerichtszeichner Otto D. Franz (1871-1963). Mit dem Nachlass des Anwalts und Künstlers Otto D. Franz übernahm das Staatsarchiv München 2024 eine außergewöhnliche zeitgenössische Quelle: Gerichtszeichnungen vom Hitler-Ludendorff-Prozess. In der Kleinen Ausstellung “Nahaufnahmen” zeigt das Staatsarchiv München vom 26. November bis zum 7. März bislang unveröffentlichte Zeichnungen aus dem Hitlerprozess und befasst sich zugleich mit dem Zeichner Otto D. Franz.
In den 1960er und 1970er Jahren war der sogenannte „Truppenschmuggel“ – der Handel mit unverzollten US-Waren – ein verbreitetes Phänomen in Bayern. Viele Menschen nutzten die Möglichkeit, durch den “Schmuggel” von US-Waren wie Lebensmitteln oder Konsumartikeln Geld zu verdienen oder zu sparen. Die Ermittlungsakten des Münchner Hauptzollämter belegen die große Beteiligung quer durch alle Gesellschaftsschichten und zeigen, wie tief der Truppenschmuggel im Alltag verankert war.
Die Aufgaben der Zollbehörden in der Bundesrepublik sind vielseitig und breit gefächert. Am bekanntesten sind sicherlich die Verfolgung von Steuer- und Abgabenhinterziehungen sowie die Durchführung von Grenzkontrollen durch den Zoll. Dass diese Aufgaben deutlich spannender und abwechslungsreicher sind, als es die Begriffe „Steuer- und Abgabenhinterziehung“ vermuten lassen, belegen die Ermittlungsakten zu den Straf- und Bußgeldsachen der drei Münchner Hauptzollämter eindrucksvoll.