Die Gesichter des Hitler-Ludendorff-Prozesses: Angeklagte, Zeugen, Staatsanwälte
Adolf Hitler, Angeklagter (1889–1945)
Adolf Hitler, der spätere Diktator und Reichskanzler, begann seine politische Laufbahn in München. Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Münchner Räterepublik im Jahr 1919 entwickelte sich die bayerische Landeshauptstadt zu einem Zentrum rechtsextremer und völkischer Bewegungen. In diesem politischen Klima versuchte Hitler am 8. und 9. November 1923, durch einen Putsch gewaltsam die Macht zu erlangen. Für diesen gescheiterten Umsturz musste er sich 1924 gemeinsam mit Erich Ludendorff (1865–1937) und acht weiteren Angeklagten vor dem Volksgericht München I verantworten. Das Gericht zeigte dabei offen Sympathien für Hitler und verurteilte ihn lediglich zu fünf Jahren Festungshaft.
Der Umsturzversuch am 8. und 9. November 1923 („Hitler-Putsch“)
Im September 1919 kam Hitler erstmals mit der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) in Kontakt, die sich 1920 in Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) umbenannte. Ab 1919/20 wurde Hitler zum wichtigsten Redner der rechtsextremen Szene in München und entwickelte sich in den folgenden Jahren zu einem populistischen Politiker. Im November des Krisenjahres 1923, geprägt von Hyperinflation, Ruhrbesetzung und kommunistischen Unruhen in Sachsen und Thüringen, plante Hitler die gewaltsame Absetzung der Reichsregierung in Berlin und die Errichtung einer diktatorischen Nationalregierung unter seiner Führung. Unterstützt wurde er unter anderem von Erich Ludendorff, der NSDAP und rechten Freikorps. Der Putschversuch am 8. und 9. November scheiterte am Einschreiten der bayerischen Landespolizei, die den von Hitler angeführten Demonstrationszug an der Münchener Feldherrnhalle gewaltsam stoppte. Hitler versuchte über Uffing am Staffelsee nach Österreich zu fliehen, wurde dort jedoch am 11. November verhaftet und zur Schutz- und Untersuchungshaft nach Landsberg am Lech gebracht.
Der Hitler-Ludendorff-Prozess 1924
Vom 26. Februar bis zum 1. April 1924 stand Adolf Hitler gemeinsam mit Erich Ludendorff und weiteren Angeklagten vor dem Volksgericht München I, um sich für den Putschversuch zu verantworten. Die Sympathien des Gerichts – von den Laienrichtern bis zum vorsitzenden Richter – gehörten Hitler, der die mediale Aufmerksamkeit des Prozesses gezielt nutzte, um sich als Märtyrer darzustellen. Das Urteil vom 1. April fiel erwartungsgemäß milde aus: Hitler wurde wegen Hochverrats zur Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt mit der Aussicht, nach sechs Monaten auf Bewährung entlassen zu werden.
Festungshaft in Landsberg und „Mein Kampf“
Hitler verbrachte seine Haftstrafe, wie zuvor schon die Untersuchungshaft, in der Festung Landsberg am Lech. Die Festungshaft war im Vergleich zum normalen Strafvollzug deutlich angenehmer und mit zahlreichen Privilegien verbunden. Während dieser Zeit schrieb Hitler den ersten Teil seiner politisch-ideologischen Programmschrift “Mein Kampf”, empfing politische Gefolgsleute und bereitete sich auf den politischen Neuanfang für die Zeit nach der Haftentlassung vor. Nach knapp 9 Monaten wurde Hitler am 20. Dezember 1924 schließlich wieder aus der Haft entlassen.
Ernst Pöhner, Angeklagter (1870–1925)
Der 1870 in Hof an der Saale geborene Jurist und ehemalige Münchner Polizeipräsident Ernst Pöhner beteiligte sich am gescheiterten Hitler-Putsch vom 8. und 9. November 1923 in München und hätte im Falle einer erfolgreichen Machtübernahme das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten übernehmen sollen.
Karriere im Staatsdienst und Vernetzung in rechte Kreise
Nach Stationen als 3. Staatsanwalt in Amberg, Amtsrichter in Landshut und 2. Staatsanwalt in Nürnberg wurde Pöhner zum Leiter des Gefängnisses Stadelheim (München) ernannt und 1919 mit dem Amt des Münchner Polizeipräsidenten betraut. Bereits im September 1921 trat er aufgrund politischer Differenzen mit der bayerischen Regierung von seinem Posten zurück und wechselte als Oberlandesgerichtsrat in den Dienst der bayerischen Justizverwaltung. Als bekennender Anhänger der völkischen Bewegung unterstützte Pöhner antidemokratische Ideologien und sympathisierte mit Umsturzbestrebungen wie dem Kapp-Lüttwitz-Putsch von 1920. In diesem Zusammenhang war er auch an der Ablösung des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann (SPD, 1867–1930) beteiligt. Mit Adof Hitler (1889–1945) war Pöhner laut dem Ermittlungsbericht zum Hitler-Putsch seit 1920 bekannt. Ein Parteimitglied der NSDAP war er jedoch nicht.
Beteiligung am Hitler-Putsch 1923
Mit dem Putsch vom 8./9. November 1923 strebten Adolf Hitler und seine Unterstützer die Absetzung der Landes- und Reichsregierungen in München und Berlin sowie die Machtübernahme auf Reichsebene an. Ernst Pöhner sollte nach Vorstellung Hitler als bayerischer Ministerpräsident eingesetzt werden und zusammen mit dem Generalstaatskommissar Gustav von Kahr die neue bayerische Regierung bilden. Der Putschversuch scheiterte. Pöhner wurde festgenommen und wegen Hochverrats angeklagt. Im Hitler-Ludendorff-Prozess wurde er zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, jedoch konnte er bereits nach drei Monaten die Haftanstalt wieder verlassen. Genau wie Adolf Hitler saß Pöhner in der Festungsanstalt Landsberg am Lech ein.
Nach dem Hitler-Ludendorff-Prozess
Nach der Haftentlassung im Sommer 1924 schied Pöhner aus dem bayerischen Justizdienst aus und vertrat als Reichstagsabgeordneter zunächst den Völkischen Block und anschließend die rechtskonservative Deutschnationale Volkspartei (DNVP). Er verstarb am Ostersamstag 1925 bei einem Autounfall in der Nähe von Feldkirchen, bei dem sich das rechte Vorderrad seines Fahrzeugs gelöst hatte. Bis heute existieren Spekulationen, dass es sich dabei nicht um einen Unfall, sondern um einen Mordanschlag gehandelt habe. Dies ist jedoch mehr als zweifelhaft. Laut der Aussage seiner Ehefrau, Margarethe Pöhner, geb. Thein, kam es zwischen ihrem Ehemann und den Nationalsozialisten nach dem gescheiterten Putschversuch angeblich zu Spannungen und schließlich zum Bruch.
Ehrung in der NS-Zeit
Die Nationalsozialisten stilisierten Pöhner nach der Machtergreifung dennoch als Unterstützer der Bewegung. Unter anderem ließen sie im Münchner Polizeipräsidium in der Ettstraße eine Gedenktafel anbringen, auf der er als „treuer Kämpfer Adolf Hitlers“ honoriert wurde. Eine vergleichbare Tafel an seinem Geburtshaus zeichnet ihn als „Wegbereiter des Dritten Reiches“ aus. Ebenso würdigte Hitler Pöhner in seinem rassistischen Propagandawerk “Mein Kampf”.
Lorenz Roder, Verteidiger (1881–1958)
Berühmtheit erlangte der Rechtsanwalt Lorenz Roder insbesondere durch seine Tätigkeit als Strafverteidiger von Adolf Hitler (1889–1945), Ernst Pöhner (1870–1925) und Wilhelm Frick (1877–1946) im Münchner Hitler-Ludendorff-Prozess von 1924. Darüber hinaus vertrat Roder auch weitere Mitglieder der nationalsozialistischen Bewegung wie Hermann Göring vor Gericht und stellte sich in der sogenannten „Kampfzeit“ – der Phase zwischen 1919 und 1933 – wiederholt als Anwalt der NSDAP zur Verfügung. Für diese Anwaltstätigkeit verlieh ihm Adolf Hitler 1938/39 den Titel Justizrat.
Lorenz Roder vertrat Adolf Hitler, sowie dessen beide Mitangeklagten Ernst Pöhner und Wilhelm Frick nach dem gescheiterten Putschversuch vom November 1923 vor dem Münchner Volksgericht, wo die drei 1924 wegen Hochverrats angeklagt waren. Mitglied der NSDAP war Roder zu diesem Zeitpunkt nicht, da er nach eigener Aussage als Anwalt unabhängig bleiben wollte. Roder identifizierte sich jedoch inhaltlich mit den politischen Ansichten der Angeklagten. Der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei trat er erst kurz nach der Machtergreifung im April 1933 bei. Seine späte Parteimitgliedschaft lässt auf opportunistische Beweggründe schließen, da er sich offenbar berufliche Vorteile von seiner früheren anwaltlichen Tätigkeit für Hitler versprach.
In der NS-Zeit übernahm Roder unter anderem Gerichtsverfahren gegen politisch Verfolgte. So übernahm Roder im April 1943 die Verteidigung von Professor Kurt Huber (1893–1943), einem Mitglied der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ und Verfasser ihres letzten Flugblatts. Das Mandat legte er jedoch zu Prozessbeginn nieder, nachdem im Rahmen der Verhandlung der Inhalt des von Huber verfassten und verbreiteten Flugblatts verlesen worden war und Roder an der Aussage des Flugblatts Anstoß nahm. Kurt Huber wurde in dem Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt und am 13.7.1943 im Gefängnis München-Stadelheim hingerichtet.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bemühte sich Roder um eine Distanzierung vom Nationalsozialismus. In diesem Zusammenhang verwies er unter anderem darauf, dass er für seine Verteidigung Hitlers im Jahr 1924 erst nach mehrfacher Mahnung und unter Androhung einer Klage sein Honorar erhalten habe. Ernst Pöhner und Herrmann Göring (1893–1946) musste er sogar auf seine Bezahlung verklagen. Im Zuge der Entnazifizierung nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur wurde Roder 1948 von der Spruchkammer München II als „Minderbelasteter“ eingestuft.
Erich Ludendorff, Angeklagter (1865–1937)
Der ehemalige deutsche Weltkriegsgeneral und “Held von Tannenberg” Erich Ludendorff zählte neben Adolf Hitler (1889–1945) zu den prominentesten Teilnehmern des Hitler-Putsches vom 8. und 9. November 1923 in München. In der Folge war er einer der zehn Hauptangeklagten im Hitler-Ludendorff-Prozess im Frühjahr 1924.
Militärische Laufbahn und Erfolge im Ersten Weltkrieg
Ludendorff, Sohn eines preußischen Rittergutsbesitzers, durchlief die klassische militärische Ausbildung und Karrierestufen eines Generalstabsoffiziers. Im Ersten Weltkrieg (1914–1918) profilierte er sich als Chef der 8. Armee unter General Paul von Hindenburg (1847–1934), mit dem er im August 1914 in der Schlacht von Tannenberg die russische Armee vernichtend schlug. Dieser Sieg, Ludendorffs Aufstieg innerhalb der deutschen Heeresleitung sowie seine Mitverantwortung für zentrale strategische Kriegsentscheidungen an der Seite Hindenburgs begründeten seinen Ruf als gefeierter Militärstratege. In der deutschen Öffentlichkeit genoss er hohes Ansehen, das auch in der Nachkriegszeit fortwirkte.
Nach dem Kriegsende war Ludendorff maßgeblich an der Verbreitung der sogenannten Dolchstoßlegende beteiligt. Diese Verschwörungstheorie behauptete, das deutsche Heer sei im Feld „unbesiegt“ geblieben und lediglich durch Verrat in der Heimat – insbesondere durch Sozialdemokraten, Republikaner und Juden – zur Kapitulation gezwungen worden. Ludendorffs Mitwirkung an dieser Erzählung trug wesentlich zur Delegitimierung der Weimarer Republik und zur politischen Radikalisierung der Nachkriegszeit bei.
Nach dem Krieg wurde Ludendorff zunehmend zur Identifikationsfigur rechtsextremer Ideologien und Gruppierungen. Ab 1920 kam er in München in Kontakt mit der NSDAP und Adolf Hitler.
Putsch 1923 und Prozess 1924
Beim Hitlerputsch am 8. und 9. November 1923 in München spielte Ludendorff eine zentrale Rolle. Als hochrangiger Feldherr und Weltkriegsgeneral sollte er unter anderem den geplanten “Marsch auf Berlin” anführen. Nach einer erfolgreichen Machtübernahme hätte Ludendorff als Chef einer nationalen Armee eine Führungsposition in der neuen Reichsregierung übernehmen sollen.
Der Putschversuch wurde an der Münchner Feldherrnhalle von der bayerischen Polizei niedergeschlagen. Ludendorff wurde noch vor Ort verhaftet und musste sich vor dem Münchner Volksgericht wegen Hochverrats verantworten, wurde jedoch aufgrund der politischen Haltung des Gerichts von diesem vollständig freigesprochen. Das Gericht begründete sein Urteil:
“…Hochverrat liegt also auf der Seite Ludendorff´s nicht vor. Auch nicht Beihilfe. Seine Tätigkeit erfüllt überhaupt nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung…”
Nach dem Hitler-Ludendorff-Prozess
In den folgenden Jahren verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Ludendorff und Hitler. Ludendorff übernahm die Führung der Deutschvölkischen Freiheitspartei und kandidierte 1925 erfolglos für das Amt des Reichspräsidenten. In der Folgezeit verstrickte er sich zunehmend in völkische, antisemitische und antiklerikale Verschwörungstheorien – maßgeblich beeinflusst durch seine zweite Ehefrau Mathilde Ludendorff (1877–1966). In den 1930er Jahren kam es wieder zu einer Annäherung zwischen Ludendorff und Hitler.
Scheidung von seiner ersten Ehefrau Margarete
Im Jahr 1908 heiratete Erich Ludendorff Margarete Schmidt (geschiedene Pernet), die vier Kinder mit in die Ehe brachte – darunter ihr Sohn Heinz Pernet (1896–1973), der ebenfalls im Hitler-Ludendorff-Prozess vor Gericht stand. 1925 ließ sich Ludendorff von Margarete scheiden und heiratete 1926 die Ärztin und antisemitische Schriftstellerin Mathilde (geborene Spieß), die fortan den Namen Mathilde Ludendorff trug. Zusammen mit seiner Frau Mathilde (1877–1966) verbreitete er mit der völkisch-antisemitischen Glaubensgemeinschaft “Ludendorff-Bewegung” esoterische, rassistische und antisemitische Theorien.
Heinz Pernet und Robert Wagner, Angeklagte
Heinz Pernet (1896–1973) und Robert Wagner (1895–1946) dienten im Ersten Weltkrieg beide als Offiziere in der Reichswehr und lernten sich nach Kriegsende in München kennen. Dort kam Wagner auch mit Adolf Hitler (1889–1945) und Erich Ludendorff (1865–1937) in Kontakt, für die er große Sympathien hegte. Pernet und Wagner verband eine persönliche Freundschaft und es war Pernet – Ludendorffs Stiefsohn –, der Wagner zur Teilnahme am Hitler-Putsch am 8./9. November 1923 in München gewann. Beide gehörten zu den zehn Angeklagten im Hitler-Ludendorff-Prozess und wurden wegen Beihilfe zum Hochverrat verurteilt.
Heinz Pernet, Oberleutnant a. D. und Bankbeamter in München
Heinz Pernet, geboren am 5. September 1896 in Charlottenburg (Berlin), wuchs nach der Heirat seiner Mutter Margarethe Schmidt (1875–1936) mit Erich Ludendorff im Jahr 1908 gemeinsam mit seinen Geschwistern als Ludendorffs Stiefsohn auf. Ab 1923 lebte Pernet in München und kam über seinen Stiefvater in Kontakt mit der NSDAP und deren Führer Adolf Hitler.
Während des Hitlerputsches beteiligte sich Pernet als NSDAP-Mitglied an der Besetzung des Bürgerbräukellers am Abend des 8. November, verteilte beschlagnahmte Gelder an Kameraden und marschierte am folgenden Tag im Demonstrationszug in der zweiten Reihe hinter Erich Ludendorff. Der Demonstrationszug wurde an der Münchner Feldherrnhalle gestoppt und der Putsch von der bayerischen Landespolizei niedergeschlagen. Im Gegensatz zu seinem Stiefvater konnte Pernet zunächst fliehen, stellte sich jedoch im Frühjahr 1924 der Polizei. Aufgrund mildernder Umstände verurteilte das Volksgericht Pernet 1924 lediglich zu 15 Monaten Festungshaft und einer Geldstrafe von einhundert Goldmark wegen Beihilfe zum Hochverrat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Robert Wagner, Leutnant an der Infanterieschule München
Robert Wagner (eigentlich Robert Heinrich Backfisch) wurde im September 1923 an die Infanterieschule München kommandiert, deren Infanterieschüler während des Putsches als persönliche Sturmabteilung Ludendorffs vorgesehen waren. Wagner war für die Aufstellung und Einteilung der Infanterieschüler in vier Kompanien verantwortlich und marschierte am 9. November mit den Schülern am Ende des Demonstrationszugs. Wie Pernet wurde auch Wagner vom Volksgericht wegen Beihilfe zum Hochverrat zu 15 Monaten Festungshaft und einer Geldstrafe von einhundert Goldmark verurteilt. Auch seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im Jahr 1925, nach der Wiederzulassung der NSDAP, gründete Wagner den Gau Baden der NSDAP und machte in der NS-Zeit Karriere in der Partei, unter anderem als Reichsstatthalter von Baden und Gauleiter. Wagner ließ politische Oppositionelle verfolgen und ordnete als Chef der Zivilverwaltung Elsaß die Deportation von Juden in Konzentrationslager an. Zudem hat er die Ermordung von Kriegsgefangenen, Oppositionellen und Widerstandskämpfern zu verantworten. Nach dem Krieg wurde er vor dem Straßburger Militärgericht zum Tode verurteilt und am 14. August 1946 durch Erschießen hingerichtet. Seine letzten Worte waren: „Es lebe Großdeutschland, es lebe Adolf Hitler, es lebe der Nationalsozialismus.“1
Ernst Röhm, Angeklagter (1887–1934)
Der Weltkriegsoffizier Hauptmann Ernst Röhm nahm als Stabschef der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, eine strategisch bedeutende und machtvolle Position innerhalb der Partei ein. Als Kommandant des Wehrverbands “Reichskriegsflagge” beteiligte er sich am 8. und 9. November 1923 am Hitler-Putsch in München. Für seine Mitwirkung am gescheiterten Umsturzversuch stand Röhm 1924 gemeinsam mit Adolf Hitler (1889–1945), Erich Ludendorff (1886–1937) und sieben weiteren Angeklagten wegen Beihilfe zum Hochverrat in München vor Gericht. Anhaltende Spannungen mit Hitler führten 1934 zur Entmachtung und Ermordung Röhms durch Theodor Eicke (1892–1943), den Kommandanten des Konzentrationslagers Dachau.
Nach dem Ersten Weltkrieg diente Röhm weiterhin in der Reichswehr und beteiligte sich am Aufbau von Einwohnerwehren und Wehrverbänden. Einwohnerwehren waren bewaffnete Bürgerwehren, die sich als lokale Milizen organisierten und häufig die Vorläufer paramilitärischer Organisationen wie der Wehrverbände bildeten. Röhm versorgte die rechtsnationalistischen und antikommunistischen Wehrverbände mit Waffen und trieb zugleich durch Ausbildung und Militarisierung der SA den Ausbau des ehemaligen NSDAP-Saalschutzes zur Parteiarmee voran.
Im September 1923 entstand auf Röhms Betreiben aus der SA, den Wehrverbänden “Bund Oberland” und “Reichsflagge” der völkisch-nationalsozialistische “Deutsche Kampfbund” unter der Leitung von Adolf Hitler und Hermann Kriebel (1876–1941). Nachdem die Reichsflagge aus dem Bund ausgetreten war, konstituierte sich die “Reichskriegsflagge”, bestehend aus den südbayerischen Mitgliedern der Reichsflagge, als eigenständiger Verband und trat dem Deutschen Kampfbund bei. Der republikfeindliche „Deutsche Kampfbund“ war maßgeblich an der Durchführung des Hitler-Putsches beteiligt. Röhm befehligte den Wehrverband Reichskriegsflagge und besetzte während des Umsturzversuchs mit seinen Leuten das Wehrkreiskommando – das ehemalige Bayerische Kriegsministerium – in der Schönfeldstraße. Heute befinden sich in diesem Gebäude das Bayerische Hauptstaatsarchiv, das Staatsarchiv München und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.
Für seine Beteiligung am Putschversuch wurde Ernst Röhm im Hitler-Ludendorff-Prozess wegen Beihilfe zum Hochverrat zu einem Jahr und drei Monaten Festungshaft sowie zu einer Geldstrafe von 100 Goldmark verurteilt. Nach fünf Monaten wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.
Trotz zunehmender Spannungen zwischen Röhm und Hitler hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der SA ernannte Hitler ihn 1930 zum Obersten Stabschef der SA. Röhm baute die SA zu einer Organisation mit rund 400.000 Mitgliedern aus, deren Rolle innerhalb der Partei nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 zunächst ungeklärt blieb. Der Konflikt zwischen Hitler und Röhm verschärfte sich in den folgenden Monaten und eskalierte Ende Juni 1934 mit der Festnahme und Ermordung zahlreicher SA-Führer. Röhm wurde am 1. Juli 1934 auf Befehl Hitlers im Gefängnis München-Stadelheim erschossen. Im Zuge der als „Röhm-Putsch“ bezeichneten Ausschaltung der SA-Führung ließ Hitler auch andere unliebsame Personen wie konservative Opponenten beseitigen. So wurde am 30. Juni 1934 auch der ehemalige Generalstaatskommissar Gustav von Kahr (1862–1934) ermordet, an dem man sich für dessen “Verrat” von 1923 rächen wollte.
Wilhelm Brückner, Angeklagter (1884–1954)
Der Oberleutnant a. D. der Reichswehr Wilhelm Brückner war seit 1923 Mitglied der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, Kommandeur des SA-Regiments in München und ab Herbst 1930 persönlicher Adjutant Adolf Hitlers (1889–1945). Am Hitler-Putsch 1923 war Brückner in militärischer Führungsfunktion beteiligt und besetzte in diesem Zusammenhang drei Isarbrücken in München. Beim anschließenden Marsch auf die Feldherrnhalle am 9. November marschierte er in der zweiten Reihe hinter Adolf Hitler und Erich Ludendorff (1865–1937). Für seine Beteiligung am Umsturzversuch wurde Brückner 1924 wegen Beihilfe zum Hochverrat zu einem Jahr und drei Monaten Festungshaft verurteilt, er wurde jedoch bereits nach fünf Monaten wieder entlassen.
Am 8. November 1923 plünderten Brückner und seine Leute das Waffenlager des St.-Anna-Klosters im Münchner Stadtteil Lehel, bewaffneten sich und begaben sich zum Bürgerbräukeller, wo Hitler am Abend eine Veranstaltung des bayerischen Generalstaatskommissars Gustav von Kahr (1862–1934) überfiel und die „nationale Revolution“ unter seiner und Ludendorffs Führung ausrief. Von dort zog Hitler am folgenden Tag mit rund 2.000 Bewaffneten in Richtung Wehrkreiskommando – dem ehemaligen bayerischen Kriegsministerium – in der Schönfeldstraße. Der Marsch wurde an der Feldherrnhalle von der bayerischen Landespolizei gewaltsam gestoppt. Brückner, der in der zweiten Reihe hinter Hitler und Ludendorff mitmarschierte, konnte zunächst fliehen, wurde jedoch kurz darauf festgenommen und vom Volksgericht München I zu 15 Monaten Festungshaft und einer Geldstrafe von 100 Goldmark verurteilt.
1930 trat Brückner nach eigener Aussage in die NSDAP ein, er könnte aber auch bereits 1922/23 beim Eintritt in die SA Parteimitglied geworden sein. Im selben Jahr wurde er von Hitler zum persönlichen Adjutanten ernannt, ein Amt, das er bis zu einem Streit mit Hitler im Jahr 1940 ausübte. Infolge dieses Zerwürfnisses wurde Brückner fristlos als Adjutant entlassen. Von 1941 bis Kriegsende diente er in der Wehrmacht und war als Kreiskommandant im französischen Dijon stationiert. Gegen Kriegsende inhaftierte ihn die US-Armee im Internierungslager Garmisch-Partenkirchen. Die dortige Spruchkammer stufte ihn 1948 im Rahmen der Entnazifizierung als Hauptschuldigen gemäß dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ein. Dieses Urteil wurde 1949 von der Berufungskammer München auf die Kategorie „Belasteter“ abgemildert.
Gustav Ritter von Kahr, Zeuge (1862–1934)
Der ehemalige bayerische Ministerpräsident (1920-1921) und Generalstaatskommissar (1923-1924) Gustav von Kahr wird in erster Linie mit dem Begriff „Ordnungszelle Bayern“ verbunden. Sein politisches Handeln in der Weimarer Republik wird bis heute kontrovers diskutiert. Unbestritten ist jedoch seine zentrale Rolle bei der Niederschlagung des Putschversuchs von Adolf Hitler (1889-1945) und Erich Ludendorff (1865-1937) im November 1923 in München. Im anschließenden Hochverratsprozess gegen Hitler und Ludendorff trat von Kahr als Zeuge der Anklage auf. Für diesen „Verrat von 1923“ wurde Gustav von Kahr am 30. Juni 1934 von den Nationalsozialisten in der Nähe des Konzentrationslagers Dachau ermordet.
“Ordnungszelle Bayern”
Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik 1919, dem gescheiterten Kapp-Lüttwitz-Putsch sowie dem Rücktritt des bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann (SPD) im Jahr 1920 entwickelte sich München unter Gustav von Kahr zu einem Sammelbecken antidemokratischer, reaktionärer und nationalistischer Kreise. Bereits im März 1920 wurde der Monarchist von der Bayerischen Volkspartei (BVP) zum Ministerpräsidenten gewählt. Ziel Kahrs war es, die „alte Ordnung“ mithilfe bürgerlicher sowie nationalistischer Kräfte, unterstützt durch Reichswehr und Einwohnerwehren, wiederherzustellen und Bayern als Bollwerk gegen den Bolschewismus zu etablieren. Auf seinen Rücktritt im Jahr 1921 folgte 1923, im Zeichen schwerer innenpolitischer Krisen, seine erneute Berufung in ein machtvolles Führungsamt: Als Generalstaatskommissar wurde er mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Zeitgleich verschärften sich die Spannungen zwischen Bayern und dem Reich.
Vereitelter Putschversuch
Der Putschversuch von Hitler und Ludendorff am 8. und 9. November 1923 zielte auf den Sturz der Reichsregierung ab. Nach Hitlers Vorstellung sollten Gustav von Kahr, der Kommandeur der Reichswehr in Bayern, General Otto von Lossow (1868-1938), sowie der Befehlshaber der bayerischen Landespolizei, Oberst Hans von Seisser (1874-1973), als Unterstützer an einem Umsturz mitwirken. Gustav von Kahr, der zunächst bei der Kundgebung im Bürgerbräukeller am 8. November unter Druck gesetzt und als Verbündeter vereinnahmt worden war, wandte sich noch in der Nacht gegen die Putschisten. Gemeinsam mit Lossow und Seisser koordinierte er die Gegenmaßnahmen und veranlasste, dass Einheiten der Landespolizei den Aufständischen entgegentraten und den Putsch an der Münchner Feldherrnhalle niederschlugen. Kahrs schnelles Handeln trug maßgeblich zum Scheitern des Umsturzversuchs bei, aber machte ihn auch in Teilen der bayerischen Bevölkerung unbeliebt.
Hitler-Ludendorff-Prozess 1924
Im Hochverratsprozess gegen Hitler und Ludendorff sagten Gustav von Kahr, Otto von Lossow und Hans von Seisser als Zeugen aus. Zugleich offenbarte sich im Verlauf des Prozesses, in welchem Maße Gustav von Kahr mit eigenen Plänen sympathisiert hatte, mit denen er die Reichsregierung in Berlin stürzen wollte.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 geriet von Kahr wegen seines Handelns während des gescheiterten Putsches von 1923 ins Visier. Im Zuge der sogenannten „Röhm-Affäre“, in deren Verlauf zahlreiche politische Gegner ermordet wurden, wurde auch Gustav von Kahr am 30. Juni 1934 in das Konzentrationslager Dachau verschleppt und in dessen Nähe von der SS erschossen.
Ludwig Stenglein, Erster Staatsanwalt (1869-1936)
Der Jurist Ludwig Stenglein vertrat als Erster Staatsanwalt gemeinsam mit seinem Kollegen Hans Ehard (1887-1980) die Anklagten im Hitler-Ludendorff-Prozess. Seine Rolle in diesem Verfahren wird bis heute kontrovers diskutiert. Wie auch der Vorsitzende Richter Georg Neithardt (1871-1941) wird Stenglein mit dem skandalös milden Urteil in Verbindung gebracht, das über die Angeklagten verhängt wurde. Bereits damals äußerten linke und liberale Zeitungen sowie juristische Kreise deutliche Kritik – sowohl am Prozessverlauf als auch an Stenglein selbst. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit er mit den Angeklagten Adolf Hitler (1889-1945) und Erich Ludendorff (1865-1937) sympathisierte.
Stenglein war 1923 zum dienstaufsichtsführenden Ersten Staatsanwalt in München ernannt worden, nachdem er zuvor verschiedene Richterämter in Ansbach und Nürnberg bekleidet hatte. Politisch war er in der nationalkonservativen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) verankert. 1933 trat er der NSDAP bei, der er bis kurz vor seinem Tod 1936 angehörte. Die Kritik an seiner Rolle setzte jedoch bereits bei der Vorbereitung des Prozesses an. So bemängelten Kritiker, er habe die Angeklagten nicht ausreichend verhört. Tatsächlich war es der Zweite Staatsanwalt Hans Ehard, der das zentrale Verhör mit Hitler führte und anschließend protokollierte.
Während des Prozesses zeigte Stenglein offenkundige Sympathien für Hitler und Ludendorff sowie für deren „Vaterlandsliebe“. Gleichzeitig betonte er aber, dass beide durch ihren gescheiterten Putschversuch am 9. November 1923 das Verbrechen des Hochverrats begangen hätten. In seiner Anklagebegründung am 19. Verhandlungstag, dem 21. März 1924, schilderte er Hitler mit geradezu anerkennenden Worten:
“Aus einfachen Verhältnissen hervorgegangen, hat Hitler im großen Kriege als tapferer Soldat seine deutsche Gesinnung bewiesen. Erfüllt von echter, glühender Begeisterung für ein großes deutsches Vaterland hat er nach dem Kriege aus kleinsten Anfängen in mühsamer Arbeit eine große Partei, die national-sozialistische Arbeiterpartei geschaffen, wobei die Bekämpfung des internationalen Marxismus und Judentums, die Abrechnung mit den Novemberverbrechern, wie er die Urheber der Novemberrevolution von 1918 nennt, und die Ausbreitung des nationalen deutschen Gedenkens in allen Volkskreisen, insbesondere auch in der Arbeiterschaft, die wesentlichen Programmpunkte waren. Über seine Parteipolitik habe ich hier kein Urteil zu fällen; sein ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. […]”2
In ähnlicher Weise äußerte sich Stenglein auch über Ludendorff. Trotz dieser Sympathien beantragte er, alle Angeklagten schuldig zu sprechen. Für Hitler forderte er acht Jahre Festungshaft, für Ludendorff zwei Jahre. Seine Anträge übertrafen die Strafen, die Richter Neithardt schließlich verhängte. Zudem sprach sich Stenglein gegen eine vorzeitige Entlassung der Angeklagten aus – jedoch ohne Erfolg.
Gleichwohl ist sein Verhalten, wie eingangs betont, kritisch zu bewerten. Die ausgesprochenen Strafen und die Behandlung der Angeklagten waren gemessen an der Schwere ihrer Schuld ausgesprochen milde. Zugleich bot der Prozess Hitler und seinen Mitstreitern eine öffentliche Bühne – und legte damit, wie der Historiker Wolfgang Niess hervorhebt, den Grundstein für Hitlers politisches Comeback.
Hans Ehard, Zweiter Staatsanwalt (1887-1980)
Der im oberfränkischen Bamberg geborene Hans Ehard vertrat als Zweiter Staatsanwalt im Hitler-Prozess die Anklage gegen Erich Ludendorff (1865–1937) und Adolf Hitler (18891945) wegen Hochverrats. Dass die Verhandlung in München vor dem Volksgericht stattfand, sah Ehard kritisch. Eigentlich hätte der Prozess vor dem Reichsgericht in Leipzig geführt werden müssen. Zudem forderte er deutlich höhere Strafen für die Angeklagten als sie letztlich vom Gericht verhängt wurden.
Karriere in der bayerischen Justizverwaltung
Ehard studierte Anfang des 20. Jahrhunderts Rechts- und Staatswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und promovierte 1912 mit magna cum laude an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Während des Ersten Weltkriegs (1914–1918) leistete Ehard überwiegend Dienst als Militärgerichtsschreiber in Russland, Serbien und Frankreich, zuletzt als Hilfsassistent am Gericht der bayerischen 30. Reserve-Division. Nach Kriegsende legte er im Dezember 1918 die Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst ab. Es folgten Stationen im bayerischen Justizministerium, bevor er 1921 zum Amtsrichter und im darauffolgenden Jahr zum Zweiten Staatsanwalt am Landgericht München I befördert wurde.
Hitler-Ludendorff-Prozess von 1924
Nach dem gescheiterten Putschversuch am 9. November 1923 in München übernahm Ehard in Vertretung des Oberstaatsanwalts Ludwig Stenglein die Vernehmung der beiden Hauptbeschuldigten. Zunächst befragte er Erich Ludendorff, anschließend Adolf Hitler, dem er in der Gefangenenanstalt Landsberg eine erste Aussage abringen konnte, indem er beim Verhör auf Stenographen und Notizen verzichtete. Ehard erstellte nach dem fünfstündigen Verhör ein 15-seitiges Gedächtnisprotokoll.
Als Zweiter Staatsanwalt vertrat Hans Ehard schließlich im März/April 1924 gemeinsam mit dem Ersten Staatsanwalt Ludwig Stenglein (1869-1936) die Anklagen gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und acht weitere Hauptangeklagte wegen Hochverrats vor dem Volksgericht München. Im Hitler-Ludendorff-Prozess forderte er eine harte Bestrafung der Putschisten. Nachdrücklich sprach er sich ebenfalls gegen eine vorzeitige Haftentlassung Hitlers aus – jedoch letztlich ohne Erfolg. Das Gericht verhängte milde Strafen: Hitler erhielt fünf Jahre Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 200 Goldmark, musste davon aber nur neun Monate in der Festung Landsberg am Lech absitzen. Erich Ludendorff wurde gänzlich von der Anklage des Hochverrats freigesprochen.
Trotz seines entschlossenen Vorgehens gegen Adolf Hitler und die Putschisten vor und während des Prozesses wurde Ehard nach 1933 nicht aus dem Dienst entfernt. Hitler selbst soll Ehard 1942 im Kreis von Vertrauten als „scharf in der Sache, aber konziliant und höflich in der Form“ bezeichnet haben.
Laufbahn in der Weimarer Republik und während der NS-Zeit
In den folgenden Jahren übernahm Ehard verschiedene Funktionen: unter anderem als Landgerichtsrat, Oberregierungsrat und Ministerialrat im bayerischen Justizministerium. 1933 wechselte er auf eigenen Wunsch in eine weniger gefährdete Position an das Oberlandesgericht. Zwar trat er dem NS-Richterbund, der NS-Volkswohlfahrt und dem Reichsluftschutzbund bei, wurde jedoch bewusst kein NSDAP-Parteimitglied.
Erster gewählter bayerischer Ministerpräsident nach 1945
Neben seiner Rolle als Zweiter Staatsanwalt im Hitler-Ludendorff-Prozess ist Hans Ehard vor allem als Ministerpräsident des Freistaats Bayern in der Nachkriegszeit bekannt. Er war zugleich der erste bayerische Nachkriegsministerpräsident, der nach 1945 demokratisch gewählt wurde. Seine beiden unmittelbaren Amtsvorgänger, Fritz Schäffer (1888-1962) und Wilhelm Hoegner (1887-1980), waren noch von der amerikanischen Militärregierung eingesetzt worden. Ehard zählt zu den Gründungsvätern des neuen Freistaats Bayern, dessen politische Entwicklung er als Mitglied der Bayerischen Verfassungsgebenden Landesversammlung, langjähriger Landtagsabgeordneter (1946–1966) und CSU-Politiker maßgeblich mitgestaltete. Nach seiner Tätigkeit als Staatssekretär im Justizministerium der ersten Regierung unter Wilhelm Hoegner (SPD) wurde er im Dezember 1946 zum Ministerpräsidenten gewählt. Auf seine erste Amtszeit von 1946 bis 1954 folgte eine zweite von 1960 bis 1962.
Der Jurist und Politiker verstarb am 18. Oktober 1980 in München.
Quellen- und Literaturverzeichnis:
Quellen:
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München
- Nachlass Hans Ehard: 97, 98
- Sammlung Personen: 5654
Illustrierte Zeitung Leipzig Nr. 4121 vom 6. März 1924
Staatsarchiv München
- Polizeidirektion München: 10128
- Staatsanwaltschaften: 3098, 3101
- Spruchkammern: 207 / Brückner, Wilhelm / *11.12.1884
- Spruchkammern: K 1333, Pöhner, Ernst, 11.01.1870
- Spruchkammern K 1441 / Roder, Lorenz, geb. 25.1.1881
Literatur:
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Zuber, Brigitte: Brückner, Wilhelm (publiziert am 16.01.2025), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/brueckner-wilhelm-110 (zuletzt aufgerufen am 04.08.2025).
- Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 651. [↩]
- Gruchmann/Weber, Der Hitler-Prozess 1924, S. 1232. [↩]
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Benedikt Martin Ertl (13. November 2025). Die Gesichter des Hitler-Ludendorff-Prozesses: Angeklagte, Zeugen, Staatsanwälte. Archive in Bayern. Abgerufen am 17. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/1571q
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