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Von Baiern zu Bayern – ein Signat König Ludwigs I. von Bayern mit weitreichender Wirkung

„Ich will ferner, daß wo der Namen Bayern vorzukommen hat[,] er wie es eben von mir geschehen geschrieben werde, nehmlich mit einem y statt i. 20. Oktober 1825. Ludwig“

Am 20. Oktober dieses Jahres jährt es sich zum 200. Mal, dass König Ludwig I. verfügt hatte, ab sofort sei der Name seines Königreichs Bayern mit „y“ zu schreiben und nicht mehr mit dem bis dahin weithin geläufigen „i“.

Nach seiner am 19. Oktober 1825 erfolgten Eidesleistung auf die bayerische Verfassung als neuer bayerischer König in Nachfolge seines am 13. Oktober 1825 verstorbenen Vaters König Max I. Joseph wurde König Ludwig I. vom Generalsekretär des Staatsrats Ritter Egid von Kobell am Folgetag gebeten, zu gestatten, dass der „Haupt-Inhalt“ des über diesen feierlichen Akt angefertigten Protokolls in der „Münchner politischen Zeitung“ abgedruckt werden dürfe, weil die „bey dieser Veranlassung gemachten … Aeußerungen“ des Monarchen „sowie der Akt der Eidesablegung selbst für die ganze Nation von dem höchsten Interesse“ seien. Ludwig I. gewährte diese Bitte urschriftlich durch ein Signat vom 20. Oktober 1825, allerdings mit der Einschränkung, dass nur sein erster Vorname „Ludwig“ (ohne seine weiteren Vornamen „Karl August“) als Herrschername Verwendung finden solle. Sodann verfügte er in einem weiteren Signat die eingangs zitierte Entscheidung für den Landesnamen. Beide Verfügungen stehen als eigenhändige Entschließungen unterhalb des vorgenannten Gesuchs von Kobell.

Noch am gleichen Tag setzte Staatsrat von Kobell auf Befehl des Königs „die sämmtlichen Herren Staats-Minister und den Herrn Feldmarschall [Carl Philipp Fürst von Wrede, Anm.] … in Kenntniß … , daß …Bayern künftig in allen gedruckten und geschriebenen Ausfertigungen nicht mehr mit einem i, sondern mit einem y zu schreiben“ sei. Zwar wurde diese weitreichende Festlegung des Landesnamens in einer amtlichen Veröffentlichung nicht weiter publik gemacht, doch bereits in dem im Regierungs- und Intelligenz-Blatt für das Königreich Bayern abgedruckten Verkündungspatent zum Regierungsantritt vom 23. Oktober 1825 – das aufgrund des Todes von König Max I. Joseph einen schwarzen Trauerrand trägt –  wird der Name „Bayern“ erstmals nicht nur in der Überschrift, sondern überall mit „y“ anstatt mit „i“ geschrieben.[1] In der vorausgegangenen Veröffentlichung dieses Regierungs- und Intelligenz-Blattes war der Landesname noch einheitlich mit „i“ gefasst worden.[2] Auf welchem administrativen Wege die neue Schreibweise des Namens „Bayern“ relativ rasch durchgesetzt worden ist, darüber liegen nur fragmentarische Erkenntnisse vor. Offensichtlich wurden alle obersten Landesbehörden von dem königlichen Willen informiert und haben dann für dessen Umsetzung in den jeweiligen nachgeordneten Bereichen gesorgt. Zu diesem Zwecke gab es lithographierte Abdrucke der beiden Entschließungen betreffend Herrscher- und Landesnamen. Beim Militär erging diesbezüglich am 21. Oktober 1825 vom Kriegsministerium ein entsprechender „Allerhöchster Befehl“ an das Armee-Kommando „zur Wissenschaft und einschlägigen Darnachachtung“, wobei die untergebenen Behörden und Abtheilungen angewiesen waren „die zur Zeit noch bestehenden Vorräthe von Druckpapieren ferner zu verwenden“.[3] Laut Verteiler waren 18 nachgeordnete Stellen der Armee hiervon zu benachrichtigen, von der Leibgarde der Hartschiere über die „Gewehr-Fabric-Direktion zu Amberg“ bis hin zu „sämtlichen General- und Flügel-Adjutanten“. Auch in der Überlieferung des Innenministeriums haben sich diese beiden Entschließungen erhalten[4]. Deren Kenntnisnahme hatten auf Weisung des Staatsministers des Innern Graf Friedrich Karl von Thürheim auch alle neun Ministerial-Räthe seines Hauses mit ihrer Unterschrift auf einem separaten Blatt zu bezeugen.

Gesuch des Generalsekretärs des Staatsrats Ritter Egid von Kobell, Seite 1.

Gemeinhin wird – auch in der wissenschaftlichen Literatur – angenommen, die Verwendung des griechischen Buchstabens „Ypsilon“ sei der Wunsch des philhellenisch gesinnten Monarchen nach einem sichtbaren Ausdruck seiner Griechenlandbegeisterung gewesen. Diese weit verbreitete These wird jedoch nirgendwo belegt, wenngleich sie im Jahre 2017 den damaligen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und nachmaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bewogen hatte, eine Reproduktion dieses folgenreichen Dokuments als Gastgeschenk für seinen Besuch in Griechenland im Mai 2017 anfertigen zu lassen.

Belegt werden kann hingegen eine zeitgenössische Äußerung des Königs vom 14. Juli 1828, in der er im Zusammenhang mit der Schreibweise der „Teutschen“ seinem Korrespondenzpartner Eduard Ritter von Schenk, Vorstand der Sektion für die Angelegenheiten der Kirche und des Unterrichts des Innenministeriums, mitteilt: „Nicht an die neuere, sondern an die ältere Rechtschreibung halte ich mich, das ‚y‘ setze ich wieder in seine Rechte ein.[5] Ganz offensichtlich gab es im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in gewissen Kreisen erfolgreiche Bestrebungen, die aus einer zeitgenössischen Strömung heraus dem „y“ wieder zu einer größeren Verbreitung helfen wollten. Im Historischen Lexikon Bayerns heißt es hierzu: „Die Schreibung [Bayerns, Anm.] mit y bildet seit einem Erlass Ludwigs I. (…) vom Oktober 1825 die offizielle Namenform. Erklärt wird sie in aller Regel mit dem philhellenischen Zeitgeist; das ist aber nur bedingt richtig. Ludwigs Philhellenismus mag den Rechtsakt begünstigt haben, doch sind Schreibungen mit -ij- bzw. der Schreibvariante ÿ, also Baijern, Baÿern, deutlich älter und haben auch andere Ursachen. … Gerade in den Jahrzehnten vor Ludwigs Erlass war dieses ij bzw. y Gegenstand didaktischer und sprachpflegerischer Dispute.“[6]

Gesuch des Generalsekretärs des Staatsrats Ritter Egid von Kobell, Seiten 2 und 3.
Unten links: Signat König Ludwig I. betreffend des Herrschernamens, oben rechts: Signat König Ludwig I. betreffend des Landesnamens.

Mitunter wird angenommen, die Umbenennung von „Baireuth“ zu „Bayreuth“ und von „Speier“ zu „Speyer“ wäre eine direkte Folge dieser königlichen Entschließung. Auch dies lässt sich durch keine amtlich publizierte Verordnung nachweisen. Es fällt allerdings auf, dass das Königlich Bayerische privilegierte Intelligenz-Blatt für den Ober-Main-Kreis in seiner „Nro. 153“ vom 23. Dezember 1825 den Namen „Baireuth“ erstmals mit „Bayreuth“ wiedergibt und die Schreibweise mit „y“ fortan beibehalten wird. Diese zeitliche Nähe zu dem Signat von Oktober 1825 dürfte wohl kein Zufall sein. Für „Speier/Speyer“ lässt sich dies so nicht nachweisen. Auch Carl Amery nimmt sich in seinem Bayern und die Wittelsbacher persiflierenden Roman „An den Feuern der Leyermark“ dieses Themas an, wo er den neuen König „Radwig“ als „Griechenfreund“ einordnet, der in einer umstürzenden Schreibungsreform „die Verwandlung jedes nicht niet- und nagelfesten I’s oder Ü’s in ein hellenisches, den Musen gefälligeres Y“ anordnet, so dass Hundertausende baierische und schwäbische „Meiern und Maiern“ zu „Meyern oder „Mayern“ und die Städte „Nürnberg und Würzburg“ zu „Nyrnberg und Wyrzburg“ umbenannt wurden. [7] Das Original des Signats vom 20. Oktober 1825 wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv im Bestand Staatsrat unter der Signatur BayHStA, Staatsrat 1702 verwahrt. Der Betreff des Archivales lautet „Eidesleistung des Königs Ludwig von Bayern auf die Verfassung“. Dieser Eid war gemäß Titel 10 § 1 der Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern vom 26. Mai 1818 nach dem Tod eines Monarchen bei Regierungsantritt des neuen Landesherrn zu leisten. Hier gezeigt wird unterhalb des Gesuchs von Kobell zunächst auf der linken Seite das Signat betreffend die Verwendung des Herrschernamens „Ludwig“, im Anschluss daran dann auf der rechten Seite oben die Verfügung zur Schreibweise des Landesnamens „Bayern“.

Markus Frauenreuther


[1] Regierungs- und Intelligenz-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 40 (24. Oktober 1825), Sp. 763-768.

[2] Regierungs- und Intelligenz-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 39 (12. Oktober 1825), Sp. 739-762.

[3] Weisung des Kriegsministeriums an das Armee-Kommando vom 21. Oktober 1825 (BayHStA, Kriegsarchiv, F 87).

[4] Staatsrat Egid von Kobell am 20. Oktober 1825 an den Staatsminister des Innern Friedrich Karl Graf von Thürheim (Signatur: BayHStA, MInn 44732).

[5] Max Spindler (Hrsg.): „Briefwechsel zwischen Ludwig I. von Bayern und Eduard von Schenk 1823 – 1841 (München 1930, S. 54).

[6] Historisches Lexikon Bayerns, Ludwig Rübekeil, Bayern (Name): https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bayern_(Name).

[7] Carl Amery: An den Feuern der Leyermark (München, 1979), S. 37. Nur „Mynchen“ entging diesem Schicksal!.


Quellen:

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsrat 1702.


Abbildungen:

beide Abbildungen: BayHStA, Staatsrat 1702.

 

markusfrauenreuther
markusfrauenreuther

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
markusfrauenreuther (20. Oktober 2025). Von Baiern zu Bayern – ein Signat König Ludwigs I. von Bayern mit weitreichender Wirkung. Archive in Bayern. Abgerufen am 10. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/14ze0


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Eine Antwort

  1. Marius sagt:

    Spannend, wie eine scheinbar kleine Änderung in der Schreibweise so viel kulturelle und historische Bedeutung tragen kann. Die Verbindung zu Ludwigs Philhellenismus und den sprachlichen Debatten jener Zeit zeigt schön, wie eng Sprache und Identität miteinander verflochten sind. 📜✨ Faszinierend, dass solche Entscheidungen bis heute unsere Wahrnehmung und unser Verständnis von Geschichte prägen.

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