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Das mediale Interesse am Hitler-Ludendorff-Prozess. Otto D. Franz als “Sonderzeichner” für illustrierte Zeitungen

Als mediales Großereignis mit erheblichem öffentlichen Interesse lässt sich der Hitler-Ludendorff-Prozess von 1924 in München durchaus bezeichnen. Wer nicht selbst an der Verhandlung in der Kaserne der Infanterieschule in der Blutenburgstraße teilnehmen konnte, verfolgte das Geschehen über die Printmedien. Unter den berichtenden Zeitungen, die das gesamte politische Spektrum abdeckten, waren es insbesondere die bildstarken illustrierten Zeitschriften, die ihre Leserschaft mit Darstellungen der Angeklagten, Richter und Zeugen versorgten. Dass es trotz des Fotografierverbots im Gerichtssaal detaillierte Einblicke in den Prozessablauf gab, ist vor allem Gerichtszeichnern wie Otto D. Franz zu verdanken.

Die Berichterstattung in illustrierten Zeitungen

Um ihrer Leserschaft eine bildreiche Berichterstattung vom Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und ihre Mitangeklagten bieten zu können, engagierten die großen illustrierten Zeitungen Gerichtszeichner. Otto D. Franz arbeitete als „Sonderzeichner“ für die Illustrierte Zeitung Leipzig des Verlags J. J. Weber. Auch die Münchner Illustrierte Presse, damals die zweitgrößte illustrierte Zeitung Deutschlands, veröffentlichte seine Skizzen aus dem Gerichtssaal.

Gerichtszeichnungen von Otto D. Franz in der Illustrierten Zeitung Lepzig vom 6. März 1924.

Abb. 1: Die in der Illustrierten Zeitung Leipzig abgedruckten Zeichnungen von Otto D. Franz zeigen Adolf Hitler bei seiner Verteidigungsrede, Richter und Laienrichter sowie General a.D. Erich Ludendorff, Oberst a.D. Hermann Kriebel, den ehemaligen Münchner Poliziepräsidenten Ernst Pöhner und Oberleutnant a.D. Wilhelm Brückner.

Unter den Massenmedien der 1920er Jahre im Allgemeinen und den Printmedien im Besonderen nahmen illustrierte Zeitschriften eine zentrale Rolle ein. Dank ihres günstigen Preises, der starken Bebilderung und der leicht zugänglichen Gestaltung erreichten sie ein breites Publikum mit anschaulichen Beiträgen zu Politik, Sport, Arbeit und Freizeit. Mit ihrer Berichterstattung trugen sie wesentlich zur Popularität des Prozesses und seiner Angeklagten bei. Es überrascht daher nicht, dass die Printmedien mit zahlreichen Korrespondenten, Fotografen und Gerichtszeichnern vertreten waren. Während das Posieren der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude ein beliebtes Motiv der Pressefotografie darstellte, blieb das Innere des Gerichtssaals nahezu unsichtbar: Lediglich zwei Fotografien aus dem Saal selbst sind überliefert. Das Verbot von Fotoaufnahmen schränkte die visuelle Dokumentation erheblich ein. Um ihre Artikel dennoch bebildern zu können, griffen die Zeitschriften auf Gerichtszeichner zurück, die das Prozessgeschehen in Skizzen festhielten.

Webeplakat für die Münchner Illustrierte Presse.
Abb. 2: Werbeplakat für die Münchner Illustrierte Presse.

Otto D. Franz als Gerichtszeichner

Eine zentrale Rolle unter diesen Zeichnern spielte Otto D. Franz. Mit seinen Arbeiten schuf er nicht nur eine künstlerisch bemerkenswerte Sammlung, sondern bewahrte zugleich eine Quelle, auf die die historische Forschung noch heute in großem Umfang zurückgreifen kann.

Charakteristisch für seine Werke sind die unterschiedlichen Bearbeitungsstufen, die erkennen lassen, dass Franz zunächst grobe Skizzen der Prozessbeteiligten anfertigte und diese später sorgfältig ausarbeitete. Dabei nahm er während des Zeichenprozesses immer wieder Korrekturen vor, um Mimik und Gestik der Dargestellten zu präzisieren. Die künstlerische Qualität seiner Arbeiten tritt insbesondere im Vergleich mit anderen anwesenden Gerichtszeichnern wie Willibald Krain (Berliner Illustrierte Zeitung) oder Hans Schweitzer (Hamburger Illustrierte Zeitung) hervor. Auch wenn diese zweifellos über Talent verfügten, wirken ihre Zeichnungen weniger detailreich. Der besondere Wert der Werke von Otto D. Franz liegt nicht zuletzt in der eingefangenen Atmosphäre des Prozesses: einer Atmosphäre, die weniger an ein Strafverfahren wegen Hochverrats erinnert als an einen Austausch politisch Gleichgesinnter.

Der erste Staatsanwalt Ludwig Stenglein (links) und der zweite Staatsanwalt Hans Ehard (rechts). Zeichnung von Otto D. Franz, 1924.

Abb. 3: Auf dieser Zeichnung aus dem Nachlass von Otto D. Franz sind der Erste Staatsanwalt Ludwig Stenglein (links) und der Zweite Staatsanwalt Hans Ehard (rechts) abgebildet.


Dieser Beitrag ist Teil der Blog-Reihe zur Ausstellung Nahaufnahmen. Unbekannte Skizzen vom Hitler-Ludendorff-Prozess 1924 und ihr Zeichner Otto D. Franz im Staatsarchiv München.


Quellen:

Staatsarchiv München, Nachlass Otto D. Franz: 67

Literatur:

Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung Nr. 346 Weimarer Republik, Bonn 2021.

Deilmann, Astrid: Bild und Bildung, Fotografische Wissenschafts- und Technikberichtserstattung in populären Illustrierten der Weimarer Republik (1919–1932), Osnabrück 2004, S. 103-104.

Krain, Peter: Willibald Krain. Als Künstler gefeiert – verboten – vergessen, Norderstedt 2016.

Leiskau, Katja / Rössler, Patrick / Trabert, Susann (Hrsg.): Deutsche illustrierte Presse. Journalismus und visuelle Kultur in der Weimarer Republik, Baden-Baden 2016.

Abbildungen:

Titelbild: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bildersammlung: 1795

Abbildung 1: Staatsarchiv München, Nachlass Otto D. Franz: 67

Abbildung 2: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung: 23614

Abbildung 3: Staatsarchiv München, Nachlass Otto D. Franz: 2

Benedikt Martin Ertl
Benedikt Martin Ertl
Benedikt Ertl arbeitet seit 2026 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bayerischen Wirtschaftsarchiv, einer Gemeinschaftseinrichtung aller bayerischen Industrie- und Handelskammern. Zuvor war… Weiterlesen

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benedikt Martin Ertl (11. November 2025). Das mediale Interesse am Hitler-Ludendorff-Prozess. Otto D. Franz als “Sonderzeichner” für illustrierte Zeitungen. Archive in Bayern. Abgerufen am 9. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/1571m


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