Evangelische Pfarrer aus Mittelfranken im NS-Staat
Adolf Hitler, Vorsitzender der NSDAP, wurde am 30. Januar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und stand einer Koalitionsregierung der NSDAP mit der DNVP, der Deutschnationalen Volkspartei, vor. Die Ernennung Hitlers wurde von sehr vielen Deutschen lebhaft begrüßt, auch von vielen evangelisch-lutherischen Pfarrern in Bayern. Die weit überwiegende Mehrheit dieser Pfarrer hatte die Demokratie der Weimarer Republik abgelehnt.
Evangelische Pfarrer waren bereits vor 1933 Mitglieder der aufstrebenden NSDAP, viele wurden es im Frühjahr 1933 oder später. Vor aller Augen zeichneten sich schon die ersten Schritte zur nationalsozialistischen Diktatur ab: Zahlreiche Menschen wurden verhaftet: vor allem politische Gegner und Juden. Am 22. März 1933 wurde bei Dachau das erste Konzentrationslager errichtet. Am 24. März stimmte die Reichstagsmehrheit dem Ermächtigungsgesetz zu, mit dem das Parlament die gesetzgebende Gewalt der Reichsregierung unter Hitler übertrug.
Diese Entwicklung hielt Waldemar Schmidt nicht davon ab, am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP zu werden. Trotzdem eckte er später als Pfarrer mit Predigten bei den Nationalsozialisten an und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, wie auch der Pfarrer Hermann Sondermann wegen einer Äußerung in seinem privaten Umfeld.
Beide wurden vom Sondergericht bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth nach dem Heimtückegesetz verurteilt. Beide Akten der Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg werden im Staatsarchiv Nürnberg verwahrt.
Was waren die Sondergerichte? Am 21. März 1933 wurde in jedem Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht errichtet, das für Straftaten nach der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 – bereits am Tag nach dem Brand erlassen – und der Heimtückeverordnung vom 21. März 1933 zuständig war. Dies waren zwei Verordnungen zur Unterdrückung von Gegnern des “Dritten Reiches”. Die Sondergerichte verurteilten zahlreiche Menschen für ein Verhalten, das weder vor 1933 noch nach 1945 strafwürdig war.
Was war das Heimtückegesetz? Das Gesetz vom 20. Dezember 1934 verschärfte die gleichnamige Verordnung von 1933. Das Gesetz heißt mit vollen Wortlaut: “Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen”. Die Verordnung hatte sich unter anderem gegen “unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art” gewandt, also gegen Behauptungen zu Tatsachen. Dies wurde im Gesetz auf “Werturteile” ausgeweitet. Damit war es in umfassender Weise gegen Gegner des NS-Staates einsetzbar und wurde auch so eingesetzt.
Mir ist wichtig zu betonen, dass Prozesse gegen evangelische Pfarrer eher die Ausnahme waren. Die meisten Pfarrer verhielten sich systemkonform, auch wenn sie keine nazinahen Deutschen Christen waren, sondern zur Bekennenden Kirche gehörten.
Haft wegen “staatsfeindlicher Predigten” – Waldemar Schmidt
Waldemar Schmidt wurde 1909 in Schopfloch (heute: Lkr. Ansbach) geboren. Sein Vater, ein Reichsbahnbeamter, wurde mehrfach versetzt, so dass Schmidt in Mainbernheim, Marktbreit (beide heute: Lkr. Kitzingen) und Würzburg zur Schule ging. Er studierte zuerst in Erlangen und Leipzig Theologie, besuchte das Predigerseminar in Nürnberg und arbeitete danach vertretungsweise in verschiedenen evangelisch-lutherischen Pfarreien. Am 1. Mai 1937 wurde er Pfarrer in Wald (heute: Stadt Gunzenhausen, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen). Er wurde 1939 von einem Lehrer in Wald, der zugleich “Kreisamtsleiter der NSDAP” war, angezeigt, weil Schmidt in etlichen Predigten die Namen der Pfarrer Martin Niemöller und Karl Steinbauer in der Fürbitte genannt hatte.

Waldemar Schmidt, Foto aus dem Personalakt (LAELKB, Landeskirchenrat 0.2.0003-50560)
In der Jahresschlusspredigt 1937 hatte Waldemar Schmidt unter anderem gesagt:
Gedenket derer, die im Gefängnis sitzen müssen, weil sie ihrer Gemeinde das Wort Gottes gesagt haben. Aus keinem anderen Grund. Wenn man sagt: Sie hätten sich gegen Staat und Gesetz vergangen, warum macht man ihnen nicht den Prozeß? Warum läßt man den Pfarrer Niemöller 1/2 Jahr lang im Gefängnis sitzen, ohne ihn vor ein ordentliches Gericht zu stellen – Gedenket dieser Pfarrer, die fern von ihrer Gemeinde sein müssen, fern von Haus und Familie, weil sie das Wort Gottes gesagt haben.
Der Bezug auf den Berliner Pfarrer Martin Niemöller (1892-1984) ist bezeichnend für die damalige antidemokratische Geisteshaltung Waldemar Schmidts, die wie gesagt unter evangelischen Pfarrern weit verbreitet war. Niemöller, im Ersten Weltkrieg zuletzt U-Boot-Kommandant, war während der Weimarer Republik Freikorpskämpfer, Antidemokrat, Antisemit und Sympathisant der Nationalsozialisten. Schmidt war, als er predigte, Mitglied der NSDAP und wurde erst 1939 aus der Partei ausgeschlossen.
Trotz ihrer Gegnerschaft zum demokratischen Staat wurden beide durch ihre Ablehnung der Deutschen Christen auch zu Gegnern des NS-Staates. Niemöller war am 1. Juli 1937 verhaftet und später vom Sondergericht Berlin-Moabit zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Bei der Entlassung aus der Haft wurde er in das Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt, später war er bis 1945 im Konzentrationslager Dachau.
Waldemar Schmidt wurde am 5. September 1940 vom Sondergericht bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – “wegen eines Vergehens nach § 2 des Heimtückegesetzes in Tateinheit mit einem Vergehen des Kanzelmißbrauchs“.

Beweismittel war neben Zeugenaussagen ein Heft Waldemar Schmidts, in dem er seine Predigten handschriftlich notiert hatte. Sie stammen vom 2. Advent 1937 bis zum 21. Mai 1939 (Exaudi). Das Urteil nimmt den oben zitierten beanstandeten Abschnitt wörtlich auf. Es zeigt, wie scharf der NS-Staat selbst gegen weitgehende Gesinnungsgenossen vorging, wenn sie nicht völlig linientreu waren.
Waldemar Schmidt trat die Haft am Tag der Verurteilung im Nürnberger Zellengefängnis hinter dem Justizpalast an. Er wäre am 5. März 1942 entlassen worden. Um die Haft zu verkürzen, meldete sich Schmidt am 27. September 1941 zur Wehrmacht. Wegen der Haft galt er aber als wehrunwürdig. Erst nach einem Einspruch seines Rechtsanwalts wurde Schmidt am 12. November 1941 zur Wehrmacht eingezogen, knapp vier Monate vor dem eigentlichen Haftende. Schmidt kam zum Infanterie-Ersatzbataillon 21 nach Fürth zur Grundausbildung und zur Ausbildung zum Rechnungsführer und wurde danach “ins Feld abgestellt”.

Schmidt überlebte den Krieg nur knapp. Er war viermal an der Ostfront eingesetzt, kam viermal ins Lazarett mit mehreren Wunden durch Granatsplitter, Erfrierungen und einer Lungenverletzung. Am 21. Juli 1945 besuchte ihn Landesbischof D. Hans Meiser (1881-1956) im Lazarett am Südlichen Schlossrondell in München und hielt seinen Eindruck in einem Aktenvermerk fest (einzusehen im Personalakt Schmidts im Landeskirchlichen Archiv). Nach einem Aufenthalt im Kreiskrankenhaus Gunzenhausen konnte Schmidt erst am 1. Oktober 1946 seine Arbeit als Pfarrer in Wald wiederaufnehmen.
Schmidt war sich seiner Sonderstellung als evangelischer Pfarrer, der in der NS-Zeit zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, bewusst. So schlug er am 1. Februar 1946 dem Landeskirchenrat vom Kreiskrankenhaus aus vor, die Anklageschrift gegen ihn aus dem Jahr 1940 im Gemeindeblatt abzudrucken als “Zeitdokument” dafür, “dass nicht nur katholische Pfarrer vor die Sondergerichte gestellt wurden, wie es nach der katholischen Propaganda aussehen könnte.”
Von 1952 bis 1956 war Schmidt Pfarrer in Unterwurmbach (Pfarrstelle Gunzenhausen II) und danach Pfarrer an der Melanchthonkirche in Nürnberg-Ziegelstein bis zur vorzeitigen Pensionierung 1971, vorzeitig wegen der Kriegsverletzungen. Schmidt war 1966 der Ehrentitel Kirchenrat verliehen worden. Er starb 1998 im Alter von 89 Jahren.
Kennzeichnung der “Christen mit dem Kreuz” wie “die Juden mit dem Davidstern”? – Hermann Sondermann
Hermann Sondermann wurde 1903 in Bayreuth geboren, wuchs in Wassertrüdingen (heute: Lkr. Ansbach) auf und ging später auf das Melanchthon-Gymnasium Nürnberg. Nach dem Studium in Erlangen und Tübingen und dem Vikariat in Nürnberg an der Christuskirche war er seit 1931 evangelisch-lutherischer Pfarrer in Offenbau (heute: Markt Thalmässing, Lkr. Roth). Im Prozessakt ist rot unterstrichen, dass er kein Mitglied der NSDAP war.
Pfarrer Sondermann vertrat seit Mai 1941 das Vikariat Nürnberg-Großreuth-Gebersdorf, weil der dortige Pfarrer Bammessel zur Wehrmacht eingezogen worden war. Er wurde am 2. November 1941 von einer Untermieterin angezeigt, weil ihr in einem Gespräch etliche Bemerkungen des Pfarrers missfallen hatten.
Am 27. Mai 1942 verurteilte ihn das Sondergericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth wegen “böswilliger Äußerungen” nach § 2 Abs. II des Heimtückegesetzes zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr.
Zur Untermieterin hatte Sondermann unter anderem gesagt:
“es werde in Deutschland noch soweit kommen, daß die Christen mit dem Kreuz herumlaufen müssen, wie jetzt die Juden mit dem Davidstern”.
Mit diesen Worten sprach er die Ausgrenzung und Diskriminierung der Juden durch Staat und Partei an und äußerte die Befürchtung, dass Christen die nächste ausgegrenzte Gruppe sein könnten.
In der Vernehmung gab Sondermann zu, diese Worte gebraucht zu haben. Das Sondergericht wertete sie als “politische Verantwortungslosigkeit und Niedertracht“. Es verurteilte ihn allein auf der Grundlage der Denunziation dieser einen Zeugin.
Hermann Sondermann trat die Strafhaft unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Strafgefängnis Nürnberg in der Mannertstraße an, der heutigen Justizvollzugsanstalt.
Im Sondergerichtsakt im Staatsarchiv Nürnberg ist ein originales Schreiben des Landesbischofs D. Hans Meiser vom 17. Dezember 1942 enthalten. Darin bat Meiser den Reichsminister der Justiz um den Erlass der Reststrafe Sondermanns. Das Schreiben zeigt den Eingangstempel des Reichsjustizministeriums vom 23. Dezember 1942 und wurde am 24. Dezember an den zuständigen Oberstaatsanwalt des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitergeleitet. Dieser veranlasste, dass der in Nürnberg inhaftierte Hermann Sondermann sich am 20. Januar 1943 in einem handschriftlichen Zusatz der Bitte Meisers anschloss. Er schrieb: “Ich versichere meine lebhafte Reue im Blick auf den Straferlaß und werde mich bemühen durch die Tat weiterhin zu beweisen, daß ich ein brauchbares Glied der Volksgemeinschaft sein will.“

Seine Schwester, die Konzertsängerin und Musikpädagogin Marianne Sondermann, setzte sich ebenfalls für ihren Bruder Hermann ein: Sie wandte sich am 26. Dezember 1942 an Reichsmarschall Hermann Göring. Der ließ das Schreiben, das am 5. Januar 1943 bei ihm einging, noch am selben Tag an den Reichsjustizminister weiterreichen, der es am 7. Januar “mit der Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung” an den Oberstaatsanwalt des Landgerichts Nürnberg-Fürth sandte. Dieser beschied beide Gesuche ebenso wie ein weiteres Gesuch Meisers vom 5. März 1943 abschlägig. Daher blieb Sondermann bis zum 26. Mai 1943 in Haft.
Nach der Haftentlassung musste Hermann Sondermann als nun Vorbestrafter aus dem Pfarrdienst entlassen werden. Er wurde im Kirchensteueramt Regensburg eingesetzt, bis ihm am 10. August 1944 rückwirkend ab dem 1. August erneut die Pfarrei in Offenbau verliehen wurde. Sondermann blieb auch nach 1945 Pfarrer in Offenbau und starb 1960 im Alter von 57 Jahren.
Die Beispiele wurden ausgewählt, um zu zeigen, wie schnell man in der NS-Diktatur vor Gericht und in Haft kommen konnte. Es zeigt zugleich die verbreitete Denunziation. So verwundert es nicht, dass damals viele Menschen verstummten und sich ganz ins Private zurückzogen, soweit das überhaupt möglich war.
Quellen:
Staatsarchiv Nürnberg:
– Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg 960 (Waldemar Schmidt).
– Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg 1515 (Hermann Sondermann)
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern:
– Landeskirchenrat 0.2.0003-50560 (Personalakt Hermann Sondermann)
– Landeskirchenrat 0.2.0003-54794 (Personalakt Waldemar Schmidt)
Literaturhinweise:
Nora Andrea Schulze, Hans Meiser. Lutheraner – Untertan – Opponent. Eine Biographie, Göttingen 2021.
Christian Kruse und Andrea Schwarz mit Team, Akt und Gesangbuch. Kirche und Staat in Mittelfranken. Eine Ausstellung des Landeskirchlichen Archivs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Staatsarchivs Nürnberg im Landeskirchlichen Archiv (2. Juni bis 15. Juli 2022) (Ausstellungen Nr. 24), Nürnberg 2022, S. 90-96 (Kat.-Nr. 43-46 von Christian Kruse).
Autor: Dr. Christian Kruse
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Staatsarchiv Nürnberg (19. Mai 2025). Evangelische Pfarrer aus Mittelfranken im NS-Staat. Archive in Bayern. Abgerufen am 20. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/13y6v