Hinrichtungen in Passau – eine Justizgeschichte anhand von Zeitungsberichten
Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes gehört wohl mit zu den kürzesten Rechtsnormen Deutschlands. Klar und deutlich heißt es dort: “Die Todesstrafe ist abgeschafft.” Doch dies war nicht immer so. In Westdeutschland wurde die letzte Todesstrafe 1949, in der DDR sogar erst 1981 vollstreckt. In Passau haben im 19. und 20. Jahrhundert noch drei Hinrichtungen stattgefunden.
Wie der einstige Passauer Heimatforscher und Rektor der Grundschule Passau-Innstadt, Otto Geyer, schrieb, waren Hinrichtungen in Mittelalter und Früher Neuzeit keine Seltenheit. Sei es das Erhängen durch den Galgen, das Enthaupten mit dem Schwert oder das Verbrennen auf dem Scheiterhaufen – es gab viele grausame und aus heutiger Sicht wohl auch äußerst fragwürdige Mittel der Bestrafung. Wie überliefert ist, befanden sich in Passau sowohl in der Ilzstadt, in der Innstadt als auch in Eggendobl, gleich mehrere Galgenstandorte. Außerdem wurden noch bis Ende des 17. Jahrhunderts vor dem Ludwigstor Enthauptungen vorgenommen – 18 Fälle sollen es allein im Jahr 1683 gewesen sein. Die Tatvorwürfe reichten vom Diebstahl über Vergewaltigung bis hin zu Mord. In der heute zur Stadt Passau gehörigen Altgemeinde Haidenhof befand sich – wie aus alten Flurkarten ersichtlich ist – ein Gehöft namens “Galgenbauer”. Auch hier war offenbar eine Richtstätte, worauf nicht zuletzt dort aufgefundene Knochen hindeuten.
Hinrichtungen waren öffentliche Ereignisse, bei denen nicht selten zahlreiche Schaulustige zugegen waren. Das Wohnhaus des Henkers bzw. Scharfrichters war ebenfalls stadtbekannt. Dieser lebte im Anwesen Nr. 349 in der Frauengasse, die kurzzeitig sogar nach ihm “Henkergasse” benannt wurde. Auch die Namen einiger “carnifices” – wie die Henker lateinisch bezeichnet wurden – sind überliefert. So treten etwa die Herren Hörmann, Falk und Fleischmann sowie ein gewisser Kaspar Neidhart in Erscheinung.
Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die zum Tode Verurteilten in Bayern noch mit dem Galgen hingerichtet. Erst dann gab es mehr und mehr Reglementierungen. So schließlich auch die Verfügung vom August 1854, wonach Todesurteile künftig mit der Guillotine zu vollstrecken seien. Nur einen Monat später wurde dies bereits in Passau umgesetzt – zum allerersten Mal in Niederbayern. Der Hingerichtete war Michael Alber aus Ottmaring im heutigen Landkreis Deggendorf, “welcher seine Meisterin Magdalena Schwaiger zu Moos in Abwesenheit ihres Mannes am 10. April 1853 während des Gottesdienstes durch 9 am Halse mittelst eines im Griffe feststehenden Messers beigebrachten Wunden in der Absicht des Raubes getödtet hatte” – wie es im Münchner Boten für Stadt und Land vom 5. September 1854 heißt.
Über die Enthauptung wurde sodann ausführlich in der Presse berichtet:
(Passau, 2. Sept.) Heute morgens ¾ 6 Uhr wurde Alber von der Kaserne zum Richtplatz (Maierhofwiese) gebracht, nachdem er vorher im Kasernhof unter Bannschlag aus dem Heere ausgestoßen und über ihn der Stab gebrochen worden war. […] Auf der Richtstätte angekommen, wo ein Bataillon Infanterie aufgestellt war, stieg der Verurtheilte weinend, aber in voller Fassung vom Wagen. […] Innerhalb zehn Sekunden ward er […] enthauptet. Als der Leichnam in einen einfachen Sarg gelegt worden war, beschloß im Gebete die traurige Handlung.
Neue Passauer Zeitung, Nr. 242 vom 03.09.1854, S. 967.
Der zuständige Pfarrer von St. Paul notierte sodann kurz und knapp im Sterbematrikel: “Michael Alber […] wurde am 2. September Morgens 6 Uhr auf der sogenannten Maierhofwiese in St. Nikola durch das Fallschwerdt hingerichtet und alsbald auf dem städtischen Gottesacker […] eingesegnet. Er starb den Tod des reumüthigen Sünders.”
Dass auch diese Hinrichtung eine große Menschenmenge angezogen hatte, wurde in einer Vielzahl an Presseorganen bestätigt. Der ebenfalls mehrfach anzutreffende Hinweis, dass seit 65 Jahren zum ersten Male wieder ein Todesurteil in Passau vollstreckt worden war – worüber beispielsweise die Leipziger Zeitung oder das Tag-Blatt der Stadt Bamberg informierten, konnte bislang aber nicht belegt werden. Welch verstörende Wirkung die Hinrichtung Albers in der Öffentlichkeit erzeugen konnte, davon berichtet folgender Vorfall:
Ein achtbarer junger Mann aus Traunstein, Kommis einer Passauer Handlung, war am 2. Sept., auch zu der dort stattgefundenen Hinrichtung des Mörders Michael Alber hinausgegangen, entsetzte sich aber darüber so sehr, daß er schon ganz verwirrt nach Hause kam, wo er sich dann die fixe Idee in den Kopf setzte, auch er werde enthauptet. Alle angewandte Mühe, ihn von dieser Idee abzubringen, war vergeblich. Eine Gehirnhautentzündung vollendete sein Leiden, und nach 9 Tagen starb er, erst 20 Jahre alt.
Münchner Bote für Stadt und Land, Nr. 222 vom 17.09.1854, S. 1.
Und tatsächlich wird im Sterbebuch der Passauer Stadtpfarrei St. Paul dieser junge Mann am 10. September 1854 aufgeführt. Nicht zuletzt auch deswegen wurden Todesurteile in Bayern seit 1862 nur noch hinter Gefängnismauern vollstreckt.
Am Sonntag, 6. Februar 1921, ereignete sich in Thannöd bei Triftern ein Kapitalverbrechen. Dabei brach ein “Hamsterer aus München” – wie es in der Donau-Zeitung vom 7./8. Februar 1921 heißt – in das Haus der Bäuerin Kreszenz Eder ein, erstach zunächst den Hund und ließ “sich darauf von der Frau das Geld zeigen […], das sie im ersten Stock aufbewahrt hatte, worauf er die Bäuerin ermordete”. Die Beute betrug 15.000 Mark. Obwohl die Donau-Zeitung an der Schuld eines 40-jährigen Schreiners aus der Münchner Maxvorstadt keinen Zweifel mehr aufkommen ließ, stellten die Münchner Neuesten Nachrichten vom 15. Februar 1921 klar, dass nicht dieser, sondern “vielmehr der Chauffeur Franz Gerauer verhaftet […] worden sei und die Tat bereits eingestanden habe”. Der Täter war in München beschäftigt, stammte aber aus dem Rottal: Am 11. Mai 1886 wurde er als unehelicher Sohn einer Bauerstochter in Oberindling bei Pocking geboren.
Nach seinem Geständnis begann am 21. April 1921 vor dem Volksgericht Passau der Prozess, worüber die Passauer Zeitung ausführlichst berichtete. Demnach war eine riesige Menschenmenge im Zuhörerraum des Sitzungssaales anwesend, wobei eine Frau sogar ohnmächtig wurde und hinausgetragen werden musste. Der Angeklagte wurde charakterisiert als “ein Bild von dem sozialen und moralischen Elend unserer Zeit”. 1919 war er arbeitslos geworden und hatte sich fortan auf Schmuggeleien und Wetten versteift. Nachdem er sein gesamtes Geld verloren hatte, erfuhr er von einem Bekannten, dass beim Bauern Eder in Thannöd noch Geld aus einem Ochsenverkauf vorhanden sein müsste. Gerauer beschloss schließlich – ähnlich wie beim Fall Albers 1853 – an einem “Sonntag, während die anderen in der Kirche sind, […] in das Haus einzudringen”, um sich dieses Geld zu holen. Dabei kam es dann zu dem folgenschweren Zusammentreffen mit der Bäuerin.
Nach nur einem Verhandlungstag folgte am 22. April 1921 schlussendlich die Verurteilung zum Tode. Über die Vollstreckung des Urteils wurde wie folgt in der Presse berichtet:
Das […] gegen den Kraftfahrer Franz Gerauer von München wegen Raubmordes gefällte Todesurteil ist vom Ministerrat bestätigt worden. Das Urteil ist von der hiezu zuständigen Reichswehr des hiesigen Standortes durch Erschießen heute Montag [9. Mai] früh 4½ Uhr im Hofe des Gerichtsgefängnisses vollstreckt worden.
Donau-Zeitung, Nr. 191 vom 09./10.05.1921, S. 2.
Übrigens: Der 2009 erschienene Kinofilm „Tannöd“ hat – trotz beinahe identischem Ortsnamen – nichts mit diesem Kriminalfall zu tun, sondern verarbeitet Details eines Verbrechens im oberbayerischen Hinterkaifeck.
Im niederbayerischen Markt Tann geschah am 18. Juli 1933 folgender Vorfall:
Am Dienstag früh halb 6 Uhr drang der Braumeister Wilhelm Draxler hier in das Schlafzimmer seines Dienstgebers, des Brauereibesitzers Maiereder, ein und machte diesem Vorwürfe wegen dessen Behauptung, daß durch Draxlers Schuld ein Quantum Bier ausgelassen werden mußte. Draxler stach dann mit einem feststehenden Messer auf den im Bette liegenden Maiereder ein, und verletzte ihn durch mehrere Stiche in Brust, Magen- und Milzgegend sehr schwer. Die Verletzungen sind so schwer, daß mit dem Ableben des Maiereder gerechnet werden muß.
Donau-Zeitung, Nr. 163 vom 19.07.1933, S. 7.
Nur wenige Stunden später geschah das Unvermeidbare: Josef Meiereder erlag – wie es auf seinem Sterbebild heißt – “nachts 11 Uhr schnell u. unerwartet nach Empfang der hl. Sterbesakramente im Alter von 61 ½ Jahren” seinen Verletzungen.
Nach der Verhaftung Draxlers kam es vor dem Schwurgericht Passau zum Prozess. In dessen Verlauf wurden auch die niederen Beweggründe für die Bluttat erörtert:
1931 schloß [Draxler] mit dem Brauereibesitzer Meiereder in Tann einen Gesellschaftsvertrag, wonach er mit einer Einlage von 600 M. als Teilhaber in den Brauereibetrieb eintrat und die Stelle eines Bräumeisters übernahm. Das Gesellschaftsverhältnis war bis zum 1. Januar 1933 begrenzt, tatsächlich aber hat Draxler auch nach diesem Zeitpunkte noch seine Tätigkeit als Bräumeister ausgeübt. Dem Draxler stand im Brauereianwesen ein Zimmer zur Verfügung. Obwohl nun das Gesellschaftsverhältnis und damit auch das Wohnungsrecht des Draxler am 1. Januar 1933 ihr Ende erreicht hatten, räumte er die Wohnung nicht.
Donau-Zeitung, Nr. 56 vom 08.03.1934, S. 5.
Bereits 1932 entstanden zwischen Draxler und Meiereder Unstimmigkeiten, die darauf zurückzuführen waren, daß Draxler fortgesetzt schlechtes Bier braute und dadurch den ganzen Betrieb schädigte. Im Herbst 1932 mußte Meiereder sogar rund 100 Hektoliter Bier auslassen. So kam es, daß Draxler am 20. März 1933 seine Tätigkeit als Bräumeister niederlegte. Da er aber sein Zimmer auch jetzt noch nicht räumte, mußte auf Räumung geklagt werden, und Draxler wurde durch Amtsgerichtsurteil am 2. Mai zur Räumung verurteilt.
Obwohl der Angeklagte schon während der Untersuchungshaft wiederholt vorgab schwerkrank, stumm und gelähmt zu sein, wurde ihm dies von keinem Mediziner bestätigt. Die Aussage der Ehefrau des Opfers, die als Augenzeugin alles mit angesehen hatte, veranlasste das Gericht am 7. März 1934 schlussendlich, Draxler “schuldig eines Verbrechens des Mordes” zu sprechen und ihn zur Todesstrafe zu verurteilen. Nachdem eine Begnadigung abgelehnt worden war, wurde Wilhelm Draxler schließlich hingerichtet:
Am gestrigen Mittwoch, 15. August, früh 6 Uhr, wurde im Hofe des hiesigen Landgerichtsgefängnisses die Enthauptung des zum Tode verurteilen 49jähr. Wilhelm Draxler von Adelsberg (Rottal) vollzogen.
Donau-Zeitung, Nr. 186 vom 16.08.1934, S. 5.
Die Enthauptung wurde vom letzten Scharfrichter Bayerns, Johann Reichhart, vorgenommen, der später auch die Geschwister Scholl hinrichtete.
Über die familiäre Situation des Hingerichteten gibt die Todes-Anzeige in den standesamtlichen Sammelakten Aufschluss. Wilhelm Draxler war 1885 in Hofstetten (Gemeinde Haarbach im Rottal) geboren worden. Nach dem frühen Tod seiner ersten Ehefrau musste er für zwei Kinder sorgen. Aus seiner zweiten Ehe waren zwei weitere Kinder hervorgegangen, die zum Zeitpunkt seiner Hinrichtung erst 3 ½ bzw. 1 ¼ Jahre alt waren. Ferner heißt es, da Draxler kein Vermögen besaß, war seine Ehefrau auf Armenunterstützung angewiesen.
2014 kehrte der Henker übrigens noch einmal nach Passau zurück – diesmal allerdings nur auf der Bühne des Landestheaters Niederbayern. Im Stück “Von der Unachtsamkeit der Liebe” wurde die Geschichte des Johann Reichhart verarbeitet.
Benedikt Binder M.A. (Stadtarchiv Passau)
Titelbildnachweis: Collage aus: Donau-Zeitung, Nr. 94 vom 23.04.1921, S. 3 (oben) und Nr. 56 vom 08.03.1934, S. 5 (unten).
Literaturauswahl:
- GEYER, Otto: Geschichte der Hofmark St. Nikola, Passau 1943 (Typoskript; SAP, C 282).
- SEIDL, Helmut: Zwei Spektakel im Morgengrauen. Der Ersteinsatz der Guillotine in Niederbayern und der Oberpfalz, München 2018.
- SIEGHARDT, August: Passauer Kunst – die keine war. Das Zaubermittel des Scharfrichters Kaspar Neidhart, in: Passauer Neue Presse, Ausgabe A, Nr. 26 vom 05.03.1949, S. 6.
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stadtarchivpassau (5. Juli 2024). Hinrichtungen in Passau – eine Justizgeschichte anhand von Zeitungsberichten. Archive in Bayern. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/11z5h