Der Maibaumdiebstahl, eine rechtliche Herausforderung
Selbst wenn Wirtshaus und Geschäfte in vielen Gemeinden aus dem Ortskern verschwinden, zeugt in Bayern der Maibaum und damit verbundenen Bräuche von noch intakten Dorfgemeinschaften. Zum Aufstellen und Schmücken eines Baumes braucht es viele helfende Hände. Musik und Tanz am 1. Mai bringen die Menschen zusammen. Aber der Maibaum ist auch Objekt lokaler Rivalitäten. – Ein Beitrag von Jochen Rösel aus dem Staatsarchiv Amberg.

Das Maibaumstehlen
Vor dem Aufstellen wird der frisch gefällte Maibaum einige Zeit zum Trocknen gelagert, versteckt im Wald oder auf einem Privatgelände. Hier ist Gelegenheit für benachbarte Burschengruppen oder Vereine, ihn durch List zu entwenden. Dabei gelten oft ungeschriebene Gesetze, wonach der Raub gewaltfrei und der Baum unbeschadet bleiben soll. Spott ist den Bestohlenen sicher, ebenso die Forderung nach Auslöse in Form von Bier und Brotzeit. Versöhnlich ist, wenn Diebe und Geschädigte diese dann gemeinsam verzehren.
Brauchtum oder Sachbeschädigung?

Fotograf: Reinhold Bernhard, Bad Kötzting
Leider gibt es aber auch Beispiele für eine aggressive oder zerstörerische Vorgehensweise, die Polizei und Staatsanwaltschaft zwingt, tätig zu werden. Am 29. April 1987 stellte ein Privatmann im Gemeindebereich von Bad Kötzting einen Maibaum auf. In den Morgenstunden des 1. Mai hörten Nachbarn Geräusche am Baum und einen wegfahrenden PKW. Noch am gleichen Tag stellte der Geschädigte bei der örtlichen Polizeiinspektion Strafanzeige gegen Unbekannt. Da die Täter nicht ermittelt werden konnten, musste die zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg das Verfahren am 23. Juni einstellen.
Der Maibaum im Archiv
Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaften ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Die Archivierung ausgewählter Unterlagen beschränkt sich meist auf Kapitalverbrechen und zeittypische Kriminaldelikte. Umso mehr freut sich das Staatsarchiv Amberg, von der Staatsanwaltschaft Regensburg auch einige wenige Akten über Sachbeschädigung übernehmen zu können, die Informationen zu Brauchtum und dessen Übertretung in der sogenannten Walpurgisnacht zum 1. Mai enthalten.
Autor: Jochen Rösel
Mitarbeiter am Staatsarchiv Amberg

Staatsarchiv Amberg
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92224 Amberg
Tel. 09621/307911
E-Mail: poststelle@staam.bayern.de
www.gda.bayern.de/archive/staatsarchiv-amberg
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Redaktion (1. Mai 2024). Der Maibaumdiebstahl, eine rechtliche Herausforderung. Archive in Bayern. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/10sio
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