Bier und Macht: Vom Bamberger Reinheitsgebot und Bierkriegen in Oberfranken | #TagDerArchive
Bier gilt nach wie vor als „der Deutschen liebstes Getränk“. Doch wie sieht die historische Entwicklung des Bieres in Oberfranken mit Blick auf das Bamberger Reinheitsgebot aus? Ungeldordnung, Experimentierverbot, Polizei, Konkurrenz, Braurechte und Bierkrieg – mit diesen Aspekten beschäftigen sich Dr. Klaus Rupprecht, Leiter des Staatsarchivs Bamberg, und sein Stellvertreter Dr. des. Johannes Haslauer in ihrem Beitrag zum BlogSlam #TagDerArchive.
Vor genau 20 Jahren gründete sich in Oberfranken der Verein „Bierland Oberfranken“. Ihm gehören über 180 Brauereien an. Sie möchten die Biervielfalt Oberfrankens bewahren und noch bekannter machen. Und auch die kurz darauf ins Leben gerufene Regionalförder-Initiative „Genußregion Oberfranken“ hat sich die Förderung der Qualität sowie der Vielfalt und Kultur regionaler Spezialitäten in Oberfranken auf die Fahnen geschrieben. Natürlich auch des oberfränkischen Gerstensafts.
Wenn es um die Qualität geht, werben die Brauereien in Bayern meist mit dem Reinheitsgebot von 1516. Wasser, Hopfen und Gerste – mehr Zutaten sollten nicht verwendet werden, legten die Herzöge Wilhelm und Ludwig fest. So steht es geschrieben in ihrer Landesordnung für das Herzogtum Bayern. Daran erinnern die deutschen Brauer jährlich mit dem „Tag des Bieres“ am 23. April.
Das bayerische Reinheitsgebot ist zwar eines der ältesten seiner Art, das für ein ganzes Territorium gilt. Aber es gibt noch ältere Gebote. Sie zeigen, wie sehr Bier und Herrschaft zusammengehörten. Zum Beispiel das Bamberger Reinheitsgebot von 1489.


Das Bamberger Reinheitsgebot
Vom Bamberger Reinheitsgebot weiß man nur dank einer Steuerverordnung. Konsum, Staatseinnahmen und Regelungsstreben hatten schon damals viel miteinander zu tun. Der Staat des Fürstbischofs von Bamberg war in schweren finanziellen Nöten, die Stadt Bamberg hoch verschuldet. Also erhöhte man massiv das Ungeld, eine auf den Verkauf von Wein und Bier gelegte indirekte Steuer, und zwar um 200 Prozent.
Bischof, Domkapitel und Stadt besiegelten die Steuererhöhung mit einem Vertrag, dem „new Ungelt“. Als Ausführungsbestimmung erließen sie am 12. Oktober 1489 eine Ungeldordnung. Darin formulierten sie auch den Eid der Bierbrauer und Bierschänken neu und umfassender. Erstmals findet sich darin nun, dass die Brauer
in sollichs [=solches] bier im brewen und im syeden nichts mere dann malczs, hopffen und wasser nehmen und brauchen [sollen]“
Staatsarchiv Bamberg, A 91 Lade 449 Nr. 775
Zudem wird erlaubt, dass man beim Gärvorgang die sogenannte Gerbe (= Hefe) hinzutun dürfe.



Reinheitsgebot im Trend
Bamberg gebührt damit allerdings kein Alleinstellungsmerkmal. Es griff vielmehr einen Trend der Zeit auf. Städte wie Landshut (1409), Weißensee (1434), Regensburg (1469) und München (1487) hatten bereits früher Gerste (Malz), Hopfen und Wasser als ausschließliche Inhaltsstoffe für Bier bestimmt.

Gegen Experimente beim Bierbrauen
Im Laufe des Mittelalters wurde Bier immer mehr zum Verbrauchsgut. Man braute nicht mehr nur für den Hausgebrauch, sondern auch für den Verkauf. Damit rückte der Brauprozess immer mehr in den Blickpunkt der Landesherren, die sich um das Wohl ihrer Untertanen sorgten.
Das oft wilde Experimentieren mit den Zutaten brachte zuweilen „böse und arge Biere“ hervor, „die Krankheit und Wehtage bringen“ (Landshut 1409). Wegen schlechten und schädlichen Bieres wurden Brauer vor Gericht gestellt. Braumeister wurden mit Qualitätskontrollen beauftragt, die zuweilen dazu führten, dass „dem Fass der Boden aufgeschlagen wurde“.
Wissen über das Brauen guten Biers
Im 15. Jahrhundert verdichtete sich die Erfahrung, dass man aus Malz (vorzugsweise Gerstenmalz), Hopfen und Wasser in Verbindung mit Hefe ein schmackhaftes, halbwegs haltbares und bekömmliches untergäriges Bier brauen könne. Nach und nach wurden Reinheitsgebote für Bier erlassen – ein Begriff, der erst im 20. Jahrhundert auftaucht. Ihnen kam eine doppelte Funktion zu. Sie waren gleichzeitig
- Gebot für ausschließlich zu verwendende Zutaten und
- Verbot für potenziell gesundheitsschädliche Zutaten.






Bier und Polizei
Im späten 15. und während des gesamten 16. Jahrhunderts verstärkten die Fürsten und Städte ihre Ordnungspolitik. Mit Maßnahmen der „guten Policey“ wollten sie für eine gute Ordnung sorgen und das Gemeinwohl ihrer Untertanen fördern. So enthalten die Reinheitsgebote sowohl Aspekte der Gesundheits- als auch Lebensmittelpolicey.
Modern gesprochen verbinden sich Maßnahmen der Qualitätssicherung und -kontrolle mit solchen der Versorgungssicherung und der Preisstabilität. Gerade bei der stets unsicheren Qualität des Trinkwassers musste eine ausreichende Sicherung der Getränkeversorgung mit Bier (in Franken natürlich auch mit Wein) im unmittelbaren landesherrlichen Interesse liegen.
Bier und Wein als Konkurrenz auf dem Markt
Die Reinheitsgebote verschafften dem Bier entscheidende Marktvorteile. Sie steigerten seine Akzeptanz beim Verbraucher enorm und trugen entscheidend dazu bei, den Wein als Volksgetränk abzulösen und das Bier als neues Volksgetränk zu etablieren.
Die durch die Reinheitsgebote erreichte Qualitätsoffensive hatte für einen Landesherrn wie den Bischof von Bamberg noch zwei weitere positive Effekte:
- Die gute Qualität bei geregelten Preisen sorgte für steigenden Konsum und damit für sprudelnde Steuereinnahmen.
- Und man konnte sich damit der Konkurrenz der zunehmend entstehenden Landbrauereien vor allem in den Adelsdörfern erwehren.
Braurechte und Bierkriege
Gerade um die Brau- und Schankrechte gab es in der Frühen Neuzeit zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen dem Bamberger Fürstbischof und den benachbarten reichsritterschaftlichen Familien. Es kam zu regelrechten „Bierkriegen“. Der Adel pochte auf seine eigenständigen Brau- und Schankrechte, während die bischöflich-bambergischen Beamten auf dem Land das Biermonopol der Amtsstädte durchsetzen wollten.


So machte etwa der Vogt des bambergischen Amtes Marktschorgast den Besitzern des nahegelegenen Rittergutes Wasserknoden das Leben äußerst schwer (Staatsarchiv Bamberg, B 67/XVII Nr. 4490). Bei jeder Hochzeits-, Leich- oder Tauffeier stellte der Vogt Wachen auf, um die Herkunft des dabei ausgeschenkten Bieres zu prüfen. Bei Zuwiderhandlung drohten den ritterschaftlichen Untertanen Gefängnis- oder hohe Geldstrafen.
Eintragungen wie die aus dem Marktschorgaster Ratsprotokoll von 1730 sprechen für sich: Da bewaffneten sich Bürgermeister, Viertelmeister, Ratsmitglieder und dazu mehr als 20 Einwohner des Marktortes Marktschorgast (Marktarchiv Marktschorgast B 2). Sie fielen in Wasserknoden ein, störten die Begräbnisfeier des Kindes des Hans Herold, nahmen das von der Adelsbrauerei erworbene Fass Bier, brachten es nach Marktschorgast und tranken es gleich selbst aus.
Der Umgang der Marktschorgaster mit dem beschlagnahmten Bier legt nahe, dass auch das Wasserknodener Produkt ein Mindestmaß an Qualität erfüllte. Schließlich mussten die Marktschorgaster Gaumen durch das Bamberger Reinheitsgebot verwöhnt sein, das ihr Landesherr vor rund zweieinhalb Jahrhunderten erlassen hatte.
Autoren: Dr. Klaus Rupprecht und Dr. des. Johannes Haslauer
Literaturtips:
- Klaus Rupprecht, Das „Bamberger Reinheitsgebot“. Bestandteil der Ungeldordnung von 1489, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 151 (2015), S. 73-86.
- Klaus Rupprecht, Marktschorgast – Marktort und Amtssitz im Hochstift Bamberg, in: Klaus Rupprecht (Hrsg.), Marktschorgast 1109-2009. Marktgemeinde im Wandel der Zeit, Stegaurach 2009, S. 30-87.
- Wolfgang Wüst, Bier und Brauer im Spiegel städtisch-ländlicher Herrschaftskonzepte – Schwaben und Franken im Fokus, in Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 113 (2021), S. 251-278.
- Dippold, Günter: Vom Nutzen und Schaden des Biers. Ruf und Rang eines populären Getränks vom späten Mittelalter bis ins frühe 20. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Europäische Ethnologie 2 (2007), S. 83-104.
Genuss-Tipps:
Unsere Tipps für alle, die mehr über die Möglichkeiten erfahren wollen, oberfränkisches Bier zu probieren, zu genießen und auch zur Zubereitung kulinarischer Spezialiäten zu nutzen:
- Der Verein Bierland Oberfranken bietet auf seiner Homepage Informationen rund um den Gerstensaft in Franken an.
- Der Verein Genußregion Oberfranken hält eine appetitanregende Übersicht über regionale „Bierspezialitäten“ bereit.
Dr. Klaus Rupprecht: Der gebürtige Oberfranke studierte an der Universität Bamberg Geschichte, Anglistik und Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien, promoviert wurde er mit einer Dissertation zum Thema „Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken. Zur Geschichte der von Guttenberg im Spätmittelalter und zu Beginn der frühen Neuzeit“. Nach seinem Referendariat zum wissenschaftlichen Archivar an der Bayerischen Archivschule 1993 bis 1996 arbeitete Klaus Rupprecht im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, kam 1997 an das Staatsarchiv Bamberg und war dort seit 2000 stellvertretender Leiter und Referent für Aussonderungs- und Beständefragen. Seit 1. November 2016 leitete er das Staatsarchiv Würzburg. Mit seiner Berufung zum Leiter des Staatsarchivs Bamberg kehrte er 2021 zu seinen Wurzeln zurück. Die Pflege der Behördenkontakte und die Öffentlichkeitsarbeit stellen für ihn einen besonderen Arbeitsschwerpunkt dar. Als besonders wichtig sieht es Dr. Klaus Rupprecht an, mit den oberfränkischen Universitäten, den Kultureinrichtungen und historischen Vereinen zusammenzuarbeiten
Dr. des. Johannes Haslauer studierte an der LMU in München Bayerische und vergleichende Landesgeschichte, Neuere und neueste Geschichte und Kommunikationswissenschaft. Er promovierte mit einer Studie über die Herrschaftspraxis der Freisinger Fürstbischöfe in der Grafschaft Werdenfels. Nach Tätigkeiten als freier Journalist sowie Redakteur beim Historischen Lexikon Bayerns absolvierte er das Zweite Staatsexamen für den höheren Archivdienst. Von 2013 bis 2016 war er Leiter des Staatsarchivs Coburg. Seitdem ist er stellvertretender Leiter des für Oberfranken (ohne Coburg) zuständigen Staatsarchivs Bamberg. Ehrenamtlich baute er als Vereinsvorsitzender von 2015 bis 2021 Kulturerbe Bayern als bayerischen National Trust mit auf, wo er von 2018 bis 2022 auch stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist. Seine Leidenschaft gilt der Aufgabenstellung, den Menschen das kulturelle Erbe zugänglich und nutzbar zu machen.
Staatsarchiv Bamberg
Hainstr. 39, 96047 Bamberg
Tel. 0951/98622-0
E-Mail: poststelle@staba.bayern.de
www.gda.bayern.de/bamberg
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Redaktion (3. März 2024). Bier und Macht: Vom Bamberger Reinheitsgebot und Bierkriegen in Oberfranken | #TagDerArchive. Archive in Bayern. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/vxzw