Das „Honigpüchlein“ von 1526 – Zeidler, Wildbienen und Honiggewinnung im Nürnberger Reichswald | #TagDerArchive
Das „Honigpüchlein“ von 1526 listet die Honigabgaben der Zeidler im Lorenzer Reichswald auf. Honig war über lange Zeit das einzige Mittel zum Süßen von Speisen und Getränken. Er war auch eine wichtige Grundlage für die Nürnberger Lebkuchenproduktion. Die Honiggewinnung war daher während des gesamten Mittelalters bis in die Frühe Neuzeit hinein von großer wirtschaftlicher Bedeutung – Ein Beitrag zum BlogSlam #TagDerArchive von Daniela Palzer, Staatsarchiv Nürnberg.




Die Zeidler und das Zeidelwesen im Nürnberger Reichswald
Die ausgedehnten Reichswäldern um Nürnberg waren im Mittelalter reich an Wildbienenschwärmen. Sie wurden daher auch als des „Heiligen Römischen Reichs Bienengarten“ bezeichnet. Die wirtschaftliche Nutzung der Wildbienenschwärme übertrug der Kaiser den Zeidlern, die für dieses Recht Abgaben entrichten mussten.

Die Zeidler waren Waldimker, die den Honig wilder Bienenvölker sammelten. Sie höhlten Bäume aus, damit sich die Wildbienen darin ansiedeln konnten. War ein Bienenschwarm eingezogen, kletterte der Zeidler die Stämme hinauf und schnitt die Waben aus den Bienenstöcken.

Die Zeidler saßen auf zahlenmäßig begrenzten und unteilbaren Zeidelgütern, die als freie Erbleihen vergeben wurden. Kaiser Karl IV. bestätigte 1350 den Zeidlern im Nürnberger Reichswald ihre althergebrachten Rechte und Ordnungen. Dazu gehörten umfangreiche Waldnutzungsrechte und ein eigenes Zeidelgericht in Feucht.

Das Zeidelgericht bestand aus dem Zeidelmeister und zwölf gewählten Schöffen. Der Zeidelmeister besetzte auch die Zeidelgüter. Die Bienenhaltung im Reichswald war ein Privileg der „geerbten Zeidler“. Sie waren in allen Städten des Reichs zollfrei und durften ihre Zeidelgüter aus dem Reichswald „bezimmern“1. Das heißt, das Bauholz für ihre Wohnungen, Ställe und Scheunen musste ihnen kostenlos überlassen werden.
Honiggeld und Armbrüste
Als Gegenleistung für ihre Vorzugsstellung mussten die Zeidler Kriegsdienst mit sechs Armbrüsten leisten und jährlich eine bestimmte Menge Honig abliefern. Die Naturalabgabe wandelte sich später zur Geldabgabe, dem sogenannten „Honiggeld“. Das Honiggeld befand sich im Pfandbesitz der Burggrafen von Nürnberg, die es 1427 an die Reichsstadt Nürnberg abtraten.
Der Niedergang des Zeidelwesens
Bereits im Hochmittelalter veränderte sich der Reichswald um Nürnberg durch intensive Nutzung. Einst gab es dort ausgedehnte Eichen- und Buchenmischwälder, in denen Heidekraut, Heidelbeeren und Preiselbeeren wuchsen. Durch Abholzung, aber auch durch den Abbau von Bodenschätzen wie Sandstein, Ton und Kalk, entstanden große Kahlflächen.
Zur Wiederaufforstung wurde bereits im 14. Jahrhundert die Waldsaat mit Nadelhölzern eingeführt. Die ausgedehnten Kiefernwälder des Spätmittelalters boten den Wildbienen jedoch zunehmend schlechte Lebensbedingungen. In der Folge ging die Honiggewinnung zurück. Ab dem 17. Jahrhundert löste der Anbau von Zuckerrüben den Honig als wichtigstes Süßungsmittel ab. Damit verlor das Zeidelwesen endgültig an Bedeutung.
Autorin: Dr. Daniela Palzer
Tipp: Und wer sich weiter über die Zeidler, Imker und Honiggewinnung informieren möchte, der besucht das Zeidelmuseum in Feucht.
Literaturtipps:
- Stadtlexikon Nürnberg, hrsg. v. Michael Diefenbacher und Rudolf Endres u.a., 2. Aufl., Nürnberg 2000.
- Der Reichswald Nürnberg. Holz für Nürnberg und seine Dörfer, hrsg. v. Herbert May u. Markus Rodenberg, Bad Windsheim / Lauf a.d. Pegnitz 2013.
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Dr. Daniela Palzer, ist Historikerin und Archivarin, seit 2016 am Bayerischen Hauptstaatsarchiv und seit 2022 am Staatsarchiv Nürnberg tätig.
Staatsarchiv Nürnberg
Rollnerstr. 14/4
90408 Nürnberg
Tel. 0911/935190
E-Mail: poststelle@stanu.bayern.de
Internet: https://www.gda.bayern.de/nuernberg/
1 „bezimmern“ = Frühneuhochdeutsch für ›baulich tätig sein; (ein Gebäude) erstellen, aufbauen, bauen‹
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Redaktion (29. Februar 2024). Das „Honigpüchlein“ von 1526 – Zeidler, Wildbienen und Honiggewinnung im Nürnberger Reichswald | #TagDerArchive. Archive in Bayern. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/vxid