Die Ausweisung sogenannter „Ostjuden“ im Herbst 1923

Anweisung Gustav von Kahrs an die bayerischen Regierungen und Polizeibehörden, 5. Oktober 1923, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MInn 71641

Bereits während Gustav von Kahrs Amtszeit als Ministerpräsident von Bayern gab es antijüdische Aktionen. Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Generalstaatskommissar setzte er Anfang Oktober 1923 unter dem Vorwand, etwas für die bayerische Wirtschaft tun zu wollen, eine Kampagne gegen Juden nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Gang. In einer Anweisung an die Regierungen und Polizeibehörden vom 5. Oktober 1923, die als Abdruck in den Akten des Innenministeriums überliefert ist, forderte er dazu auf, „volksfremde“ Personen, die wegen Wuchers oder Kriegsgewinnlerei verurteilt worden seien, durch rasche Ausweisung „unschädlich“ zu machen.

Offiziell richtete sich diese Anordnung gegen alle Ausländer, betroffen waren aber vor allem ostjüdische Emigranten. Allein in München erhielten über 40 jüdische Familien unter fadenscheinigen Begründungen die Aufforderung, Bayern innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Diese Maßnahme ist ein Beispiel für den volkstumspolitischen Antisemitismus, der als bewusste Alternative zum „Radauantisemitismus“ ab Ende der 1920er Jahre parteiübergreifend von der DNVP bis zur NSDAP Zulauf fand und auf die „Entfernung“ der Juden aus dem deutschen Volk zielte.

Der Vorstand der Israelotischen Kultusgemeinde München hatte den Mut, am 31. Oktober 1923 bei von Kahr schriftlich gegen die Ausweisungen zu protestieren. In dem im Bestand Generalstaatskommissar, der im Bayerischen Hauptstaatsarchiv verwahrt wird, überlieferten Schreiben versicherte man zunächst, patriotisch zu fühlen, in der „uns alle umfassenden Not“ mitzuleiden und mit allen Kräften zum „Wiederaufbau des Vaterlandes“ beitragen zu wollen. Allein „Selbstachtung“ und „Mitgefühl mit den bedrängten Glaubensgenossen“ gebiete es, gegen die Ausweisungen zu protestieren und Gerechtigkeit zu fordern. In seinem Antwortentwurf bemerkte von Kahr, dass die Ausweisungen sich gegen „wirtschaftliche Schädlinge“ richteten und die Religionszugehörigkeit dabei keinerlei Rolle spiele. Falls unter den Ausgewiesenen besonders viele Juden seien, läge die Folgerung nahe, dass entsprechende Vergehen „in diesen Kreisen“ besonders häufig vorkämen. Auch verwies er auf die Möglichkeit einer Einzelfallbeschwerde. Von 57 Eingaben wurden durch von Kahr allerdings nur zweien stattgegeben.

Rainer Jedlitschka


Literatur:

Brenner, Michael: Der lange Schatten der Revolution. Juden und Antisemiten in Hitlers München 1918-1923, München 2019

Geyer, Martin: Verkehrte Welt. Revolution, Inflation und Moderne, München 1914-1924, Göttingen 1998

Pommerin, Reiner: Die Ausweisung von „Ostjuden“ aus Bayern 1923. Ein Beitrag zum Krisenjahr der Weimarer Republik, in: VfZG 34 (1986), S. 311-340;

Walter, Dirk: Ostjuden (Weimarer Republik), publiziert am 29.11.2007; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ostjuden_(Weimarer_Republik)> (9.06.2023).


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