Der Kampf um die Herrschaft über die Vierte Gewalt | #Krisenjahr1923

Medien und Medienkontrolle sind unbestritten wichtige Machtfaktoren. Im Krisenjahr 1923 sah sich die junge deutsche Demokratie erheblichen Angriffen aus dem linken und rechten Lager ausgesetzt. Verschiedene Presseorgane aus dem rechten Spektrum nahmen eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung und Popularisierung antisemitischer und nationalsozialistischer Propaganda ein und beförderten den Aufstieg der Nationalsozialisten.

Am 20. April 1923 hatten sich tausende Menschen im Münchner Zirkus Krone eingefunden. Sie applaudierten Adolf Hitler, der an diesem Tag seinen 34. Geburtstag feierte und diesen zum ersten Mal als Festtag der Nationalsozialisten inszenierte. Seine Geburtstagsrede mit dem Titel „Politik und Rasse. Warum sind wir Antisemiten?“ fand tosenden Beifall. Am gleichen Tag erschien in Nürnberg die erste Ausgabe der antisemitischen Wochenzeitung „Der Stürmer“. Das von übelsten Diffamierungen geprägte Propagandaorgan des Nürnberger Volksschullehrers und Gauleiters Julius Streicher entwickelte in den folgenden Jahren enorme Popularität und erreichte zeitweise Millionenauflagen.

Staatsarchiv Nürnberg, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth 375
Das Erscheinen der neuen Zeitschrift wurde von der Nürnberger Stadtverwaltung (“Der Stadtrat zu Nürnberg”) sogleich an das Staatspolizeiamt (später umbenannt in Polizeipräsidium) Nürnberg-Fürth gemeldet. Das Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth war 1921 zur Kontrolle der nordbayerischen Metropole errichtet worden. Foto: Staatsarchiv Nürnberg, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth 375

Wehrhafte Demokratie?

Ebenfalls Mitte April 1923 bemühte sich die Reichsregierung durch Haftbefehle gegen Mitarbeiter des NSDAP-Parteiorgans „Völkischer Beobachter“ sowie die antisemitische Hetzzeitung „Miesbacher Anzeiger“ darum, der demokratiefeindlichen Presse entgegenzuwirken. Per Notverordnung vom 11. Mai 1923 schuf das bayerische Gesamtstaatsministerium wenig später eine gesetzliche Grundlage, um gegen die Agitation in den Medien vorzugehen:

„§ 4: Mit Gefängnis […] [oder Geldstrafe], wird […] bestraft, […] 5. wer unwahre Behauptungen, die geeignet sind, Staatseinrichtungen oder obrigkeitliche Anordnungen verächtlich zu machen […] oder einzelne Teile der Bevölkerung gegeneinander zu verhetzen […].“ Verhandlungen des Reichstags. I. Wahlperiode 1920, Bd. 378, Berlin 1924, Nr. 5878.

Den Erfolg von antisemitischen Wochenzeitungen, wie dem “Stürmer”, konnte das Gesetz langfristig jedoch nicht verhindern.

Florian Zwießler


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