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Was waren die Spruchkammern? Der historische Hintergrund der Akten

Was waren die Spruchkammern?

Nach dem endgültigen Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft am 8. Mai 1945 stellte sich für die amerikanischen Besatzungsbehörden von Anfang an das Ziel, und das Problem, der Entnazifizierung: Personen, die das NS-Herrschaftssystem getragen, sich mit ihm gemein gemacht oder davon profitiert hatten, aus dem öffentlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland auszuschließen. Am 5. März 1946 wurde dafür das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus verabschiedet.  Zunächst galt es für alle Länder unter amerikanischer Besatzungshoheit, in der Folge dann auch für den Rest der westdeutschen Besatzungszonen. Es schuf einen Rechtsrahmen und einen öffentlichen Verfahrensapparat, der von bayerischen Stellen unter amerikanischer Aufsicht betrieben wurde: Die Spruchkammern. In jedem Landkreis bzw. in den kreisfreien Städten bestand eine solche Kammer mit einem Vorsitzenden, mindestens zwei Beisitzern und einem öffentlichen Ankläger. Als rechtsstaatlich nach amerikanischen Vorbildern organisiertes Verfahren verfügte das Spruchkammerverfahren auch über einen Instanzenzug und eine Berufungsmöglichkeit.

 

Das Spruchkammerverfahren

Im ersten Schritt mussten alle Deutschen, die älter als 18 Jahre alt waren, in einem ausführlichen Fragebogen (“Meldebogen” gemäß Befreiungsgesetz) Auskunft geben, ob sie Mitglied in der NSDAP oder deren Untergliederungen gewesen waren.  Es wurde weiter nach beruflichen Tätigkeiten, Auszeichnungen oder Ehrungen gefragt, schließlich nach der aktuellen Tätigkeit.

Auch für bereits Verstorbene war der Fragebogen teilweise nötig.  Wo etwa ein Verlust von Versorgungsbezügen als Sühnemaßnahme drohte, mussten Hinterbliebene stellvertretend das Verfahren vor der Spruchkammer bestreiten. Wenn die betroffene Person nicht auf Basis des Fragebogens von vornherein als Unbelastet (Gruppe V) eingestuft wurde, wurde vor der Spruchkammer Anklage erhoben.

Folgende mögliche Einstufungen für Betroffene gab das Befreiungsgesetz den Spruchkammern vor:

I. Hauptbeschuldigte

II. Belastete

III. Minderbelastete

IV. Mitläufer

Für die Einstufungen I und II wurde dabei mündlich und öffentlich verhandelt, für die milderen Einstufungen III und IV auf schriftlicher Basis.

Anders als im strafrechtlichen Prozess galt nicht die Unschuldsvermutung: Betroffene mussten entlastende Belege und Erläuterungen selbst beibringen, wollten sie eine mildere Einstufung erreichen und Sanktionen entgehen. Diese konnten von geringen Geldbußen über teilweisen Vermögenseinzug bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen und Berufsverboten reichen. Auch die Internierung in einem Arbeitslager war als Sühnemaßnahme für Hauptbeschuldigte und Belastete möglich. Aufgrund dieser Konstellation enthalten die Unterlagen, die aus diesen Verfahren entstanden sind, hundertausendfache Erzählungen darüber, was Betroffene zwischen 1933 und 1945 gemacht haben, und warum.

 

Die archivischen Quellen – was enthalten Spruchkammerakten?

Jede Spruchkammerakte beginnt mit dem ausführlichen Fragebogen („Meldebogen“ gemäß Art. 3 des Befreiungsgesetzes), wobei häufig auch noch der deutlich umfangreichere Fragebogen der amerikanischen Militärregierung von 1945 enthalten ist.

Meldebogen (Ausschnitt) zum Spruchkammerverfahren des Archivars Otto Schottenloher. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 1694 Schottenloher Otto.

Es folgt die Klageschrift des öffentlichen Klägers, in der die vorgeschlagene Einstufung begründet wird.

Erste Seite der Klageschrift im Spruchkammerverfahren des Rudolf Ismayr. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 3254 Ismayr Rudolf.

Der Kläger konnte auch selbst weiteres belastendes Material ermitteln, auf Anzeigen hin oder in Eigeninitiative. So können Auskünfte von Polizei- oder anderen öffentlichen Dienststellen ebenso enthalten sein wie belastende Aussagen von Opfern. Wo noch Personalunterlagen aus der NS-Bürokratie beigebracht werden konnten, sind auch diese in der Akte.

Seite aus dem Arbeitsbuch der Maria Schwarzfischer. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 1735 Schwarzfischer Maria.

Wo mündlich verhandelt wurde, können Verhandlungsmitschriften nach amerikanischem Vorbild erstellt worden sein.

Die entlastenden Unterlagen bestehen zum einen aus Selbstaussagen der betroffenen Person. Hand- oder maschinenschriftlich erläuterten Betroffene oft ausführlich ihren Lebenslauf, ihre Entscheidungen, Motive und Haltungen zwischen 1933 und 1945.

Beginn der “Erklärung zu meiner politischen Vergangenheit” des Schauspielers Gert Fröbe. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 460 Fröbe Gerhart.

Zum anderen enthalten die Spruchkammerakten oft in großer Zahl Leumundszeugnisse. Um diese baten Betroffene ihnen bekannte Personen, die selbst der NS-Belastung unverdächtig waren. Sie können hand- oder maschinenschriftlich verfasst sein, der Umfang reicht von wenigen Sätzen bis zu mehrseitigen Ausarbeitungen. Da die Leumundszeugnisse dazu dienten, die Betroffenen von der Mitschuld am Nationalsozialismus gleichsam reinzuwaschen, bürgerte sich im Volksmund der noch heute weit verbreitete Begriff der „Persilscheine“ ein.

Knapper maschinenschriftlicher “Persilschein” für Emilie Dütsch. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 318 Dütsch Emilie.

Handschriftlicher “Persilschein” für Franz Kastenmüller. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 2913 Kastenmüller Franz.

Schließlich folgt der Spruch (nicht „Urteil“) der Kammer über Einstufung und eventuelle Sühneleistungen. Zum Spruch wird eine eingehende Begründung geliefert. Die vorgelegten Belege werden noch einmal in ihrer Gesamtaussage gewürdigt.

Erste Seite des Spruchs für Oskar Hartl. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 2748 Hartl Oskar.

Häufig konnte eine Einstufung in die Gruppen II oder III später im Berufungsverfahren auf IV (Mitläufer) abgemildert werde. In diesen Fällen ist auch dieser zweite Spruch schriftlich verkündet und begründet worden.


Literatur (in Auswahl):

Lutz Niethammer: Entnazifizierung in Bayern: Säuberung und Rehabilitierung unter amerikanische Besatzung, Frankfurt am Main 1972. Neuausgabe: Ders., Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayern, Berlin 1982.

Paul Hoser, Entnazifizierung, in: Historisches Lexikon Bayerns, Paul Hoser, publiziert am 05.02.2013 (Aktualisierte Version 10.07.2023); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Entnazifizierung.

Headergestaltung: Tina Grünberg, GDA.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Julian Holzapfl (30. Januar 2026). Was waren die Spruchkammern? Der historische Hintergrund der Akten. Archive in Bayern. Abgerufen am 17. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/15lfb


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