Die Krankenschwester: Käthe Burlefinger
In der Blogserie (Un)schuld erzählen stellt das Staatsarchiv München die wichtigste Quellengruppe vor, die es für den Prozess der Entnazifierung ab 1946 gibt: Die Spruchkammerakten. Jede Spruchkammerakte dokumentiert eine Biographie zwischen 1933 und 1945. Wie hat sich die jeweilige Person am Herrschaftssystem des Nationalsozialismus beteiligt? Und wie bildet sich im Verfahren eine biographische Erzählung ab, die sich mit dieser Mitwirkung auseinandersetzt, sie erklärt, verharmlost oder umdeutet?
NSDAP-Mitglied und Oberin der NS-Schwesternschaft im Gau München-Oberbayern
Wie parteipolitisch dachte und handelte die NS-Krankenschwester Käthe Burlefinger (1885-k.A.) in der Zeit vor 1945? Da es sich bei der NS-Schwesternschaft nicht um eine rein pflegerische Institution, sondern um eine politisch und weltanschaulich geprägte Organisation handelte, berücksichtigte die Spruchkammer München I im Jahr 1948 bei ihrer Beurteilung nicht allein Burlefingers bereits 1931 erfolgten Eintritt in die NSDAP. Vielmehr stellte sich die Frage, wie glaubwürdig ihre Aussage war, sie sei der Partei damals nicht aus ideologischer Überzeugung, sondern aus existenzieller Not beigetreten. War Käthe Burlefinger also nur eine unpolitische Krankenschwester, die sich durch die Parteimitgliedschaft eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lebensumstände erhoffte?
Im Zuge der Entnazifizierung in Bayern nach 1945 mussten sich Hunderttausende Menschen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer angeschlossenen Organisationen vor den Spruchkammern erklären. Wie bei Käthe Burlefinger zählte die Mehrheit weder zur nationalsozialistischen Parteielite noch zu den staatlichen Machtträgern. Für die Spruchkammern stellte sich daher häufig die Frage, wer diese Menschen waren, die aus sämtlichen gesellschaftlichen Milieus und Berufsgruppen stammten. Für einen großen Teil von ihnen sind die Spruchkammerakten eine der wenigen, mitunter sogar die einzige erhaltene archivische Überlieferung. Dies gilt auch für die Krankenschwester Käthe Burlefinger, von der im Staatsarchiv München lediglich eine Spruchkammerakte überliefert ist.
Zur Person: Die Krankenschwester Käthe Burlefinger
Wer war Käthe Burlefinger?
Über das Leben von Käthe Burlefinger ist wegen der spärlichen Überlieferungssituation nur wenig bekannt. Lediglich die selektiven Informationen in ihrer Spruchkammerakte geben einen Einblick zu ihrer Person. Sie wurde am 7. September 1885 in Donauwörth geboren und übte ab 1905/06 den Beruf der Krankenschwester aus. Vor der Spruchkammer München I beschrieben sie ihre Freunde und Bekannte unter anderem als einen „herzensguten, korrekten und jederzeit hilfsbereiten Menschen“. Ehemalige Kolleginnen lobten ihre vorbildliche Pflichttreue und mütterliche Fürsorge, und auch die Spruchkammer selbst attestierte ihr in der Spruchbegründung vom 19. Februar 1948 Gerechtigkeit, Kameradschaftlichkeit und Fürsorglichkeit.
Liest man die Aussagen einiger ihrer Münchner Nachbarn, die Burlefinger vor allem eine überzeugte „Nazi- und braune Hakenkreuzschwester“ sahen, ergibt sich ein ambivalentes Personenbild: Ihre Mitgliedschaft in der NS‑Schwesternschaft verdeutlicht, dass sie weit mehr war als eine unpolitische Pflegekraft. Angehörige dieser Parteiorganisation hatte man wegen der charakteristischen braunen Uniform und ihrer nationalsozialistischen Gesinnung als „Braune Schwestern“ bezeichnet. Zwei zentrale Ankagepunkte, die der öffentliche Ankläger ihr zur Last legte: Ihr ehrenamtliches Wirken in der NS‑Frauenschaft und die formelle Parteimitgliedschaft. Nach Kriegsende lebte sie in prekären Verhältnissen und arbeitete als private Pflegekraft und Haushaltshilfe.
Profitierte Burlefinger von ihrer NSDAP-Mitgliedschaft?

Ausschnitt aus dem Fragebogen von Käthe Burlefinger. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 233, Burlefinger Käthe, * 7.9.1885.
Besonders brisant erscheint, dass die bis 1935 arbeitslose Krankenschwester vermutlich Dank ihrer NSDAP-Mitgliedschaft und ihrem Engagement in der NS‑Frauenschaft eine Anstellung als Krankenschwester bekam. Burlefinger, die bereits am 1. März 1931 der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) beitrat, begründete vor der Spruchkammer ihre Entscheidung mit ihrer wirtschaftlich schwierigen Lage infolge der Arbeitslosigkeit sowie ihrer damaligen politischen Unerfahrenheit. Im September 1935 wurde sie als „Braune Schwester“ und Gemeindeschwester in Mühldorf am Inn eingestellt. Im April 1938 ernannten sie Reichsärzteführer Gerhard Wagner (1888–1939) und der Leiter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), Erich Hilgenfeldt (1897–1945), zur Oberin der NS-Schwesternschaft im Gau München-Oberbayern. In dieser Funktion verantwortete sie die Leitung von 22 Gemeindestationen. Die Ernennung markierte einen klaren beruflichen Aufstieg. Politische Unbedenklichkeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben aus Parteikreisen legen nahe, dass ihre Karriere eng mit ihrer politischen Einbindung verknüpft war.
Exkurs: Die NS-Schwesternschaft als weltanschauliche Organisation

Werbeplakat für die NS-Schwesternschaft, 1941. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung 13519.
Die Ausbildung in der NS-Schwesternschaft umfasste nicht nur medizinisch-pflegerische Inhalte, sondern auch weltanschauliche Schulungen, etwa zur „Rassenpflege“, zur Rolle der Frau im „Dritten Reich“ oder zur politischen Bedeutung von Hygiene und Volksgesundheit. Die NS-Schwestern galten offiziell als Teil der „Kampftruppen der NS-Bewegung“ – eine Formulierung, die auch im Urteil der Spruchkammer München I aufgegriffen wurde. Damit war klar: Die Position einer Oberin in dieser Organisation bedeutete nicht nur administrative Verantwortung, sondern auch politische Führung und ideologische Einflussnahme.
Die NS-Schwesternschaft war keine rein pflegerische Institution, sondern eine politisch-ideologisch geprägte Organisation, die direkt in die Struktur der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und der NS-Frauenschaft eingebunden war. Ihre Aufgabe ging weit über die klassische Krankenpflege hinaus. Vielmehr sollten die Schwestern als “Erzieherinnen im nationalsozialistischen Sinne” wirken, die mit ihrer äußeren Erscheinung, ihrem Verhalten und ihrer Arbeit das Idealbild der nationalsozialistischen Frau verkörperten und verbreiteten.
Das Verfahren vor der Spruchkammer München I
Was wurde Käthe Burlefinger zur Last gelegt?

Belastungsgründe nach dem Befreiungsgesetz: Ausschnitt aus der Klageschrift gegen Burlefinger. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 233, Burlefinger Käthe, * 7.9.1885.
Am 17. November 1947 erhob der öffentliche Kläger der Spruchkammer München I, Pfeuffer, Anklage gegen Käthe Burlefinger auf Grund ihrer seit 1931 bestehenden Mitgliedschaft in der NSDAP, sowie wegen ihrer Funktion als Oberin der NS-Schwesternschaft im Gau-München. Pfeuffer betonte in seiner Stellungnahme, dass Burlefinger sich bereits früh dem Nationalsozialismus zugewandt habe. Als Oberin der NS- Schwesternschaft habe sie sich für die Ideologie Adolf Hitlers eingesetzt und sei aktiv an deren Verbreitung beteiligt gewesen. So sei die Position einer Oberin ausschließlich Personen vorbehalten gewesen, die im Sinne der NSDAP agierten. In der Anklageschrift hieß es dementsprechend:
„Burlefinger Käthe hat sich schon sehr früh dem Nationalsozialismus zugewandt, nämlich im Jahre 1931. Als Oberin der NS-Braunen-Schwesternschaft und Oberin des NS-Bundes Deutscher Schwestern hat sie sich maßgebend für die Ideen Adolf Hitlers eingesetzt und aktiv mitgearbeitet. Als Oberinnen wurden nur solche Personen herangezogen, die wirklich das besondere Vertrauen der Partei hatten.“
Der Kläger widersprach damit entschieden Burlefingers Verteidigungsargument, bei der NS-Schwesternschaft habe es sich um eine unpolitische Organisation gehandelt. Im Gegenteil: Die Führungsfunktion Burlefingers belege nach Pfeuffers Argumentation eine klare ideologische Nähe zum Nationalsozialismus, die über berufliche Pflichterfüllung hinausgehe. Er stufte Burlefinger entsprechend des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus als Aktivistin und damit als Belastete der Gruppe II ein. Dem Gesetz nach galt als Aktivist, „wer durch seine Stellung oder Tätigkeit die Gewaltherrschaft der NSDAP wesentlich gefördert hat“.
Die Rechtfertigung
Burlefinger bestritt hingegen jede politische Motivation, und setzte auf eines der häufigsten Erzählmuster vor den Spruchkammern: Dass es möglich gewesen sei, auch innerhalb von NS-Organisationen unpolitische Facharbeit im Dienst der jeweiligen beruflichen Ziele zu leisten. Vor der Kammer erklärte sie, grundsätzlich kein Interesse an politischen Fragen gehabt zu haben, und stellte ihre Mitgliedschaft in der NS-Schwesternschaft als rein berufsbezogen dar.
Ihr Arbeitsalltag habe sich auf die praktische Krankenpflege beschränkt. Die Organisation habe sie als vordergründig unpolitisch wahrgenommen. Als zentrale Aufgaben der NS-Schwesternschaft nannte sie die soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern, den Ausbau von Schwesternschulen, die fachliche Schulung der Schwestern sowie die Pflege Kranker. Auf diese Tätigkeitsfelder, so Burlefinger, habe sich ihre Tätigkeit zwischen 1935 und 1945 beschränkt. Diese Darstellung wurde durch mehrere Entlastungszeugen in eidesstattlichen Erklärungen (allgemein auch einfach als „Persilscheinen“ bekannt) bestätigt. In den “Persilscheinen” bescheinigten Bekannte und ehemalige Kollegen, sie habe weder weltanschaulichen Einfluss auf unterstellte Schwestern ausgeübt noch jemanden zum Parteieintritt gedrängt. Zudem beschrieben sie Burlefinger als freundlich, hilfsbereit und gewissenhaft.
“Persilscheine” stützen ihre Erzählung

“Persilschein” von Alfons Forstner. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 233, Burlefinger Käthe, * 7.9.1885.
Der Opernsänger Alfons Forstner erklärte, Burlefingers Parteimitgliedschaft erfolgte nicht aus ideologischer Überzeugung, sondern aus wirtschaftlicher Notlage. Forstner wohnte in Burlefingers Straße, ein Beispiel für die häufige Strategie, auf der Suche nach Entlastungszeugen in der unmittelbaren Lebensumgebung zu beginnen:
„Ich kenne Frl. Käthe Burlefinger seit dem Jahre 1926. Ich möchte feststellen, dass es sich bei ihrer Person um einen herzensguten, korrekten und jederzeit hilfsbereiten Menschen handelt. Ich weiß, dass es ihr in den Jahren vor Hitlers Regierungsantritt gar nicht gut ging und sie ihr Leben nur so fristete. Aus diesem Zustand heraus hat sie sich nach vielem und vielseitigen Zureden bewegen lassen, der NSDAP beizutreten, in der Zuversicht, damit ihr Scherflein [kleiner Beitrag] zur Besserung der Allgemeinheitslage beizutragen. Über einen Aktivismus ihrerseits ist mir nichts bekannt geworden. Meines Wissens war sie nur als Krankenschwester tätig.“
Auch der Facharzt für Innere Medizin, Dr. Oskar Wolfrum, bestätigte diese Einschätzung. Als Kursleiter an der Krankenpflegeschule des städtischen Krankenhauses München-Schwabing hatte er direkten Kontakt zu Burlefinger. Er betonte, dass sie sich stets um die fachliche Ausbildung der Lernschwestern bemüht habe. Weltanschauliche Inhalte seien in seinem Beisein nicht von ihr vermittelt worden. Für sie habe die fachliche Ausbildung der Schwestern im Vordergrund gestanden.
Betta Dobler, ehemalige Buchhalterin bei der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) München-Oberbayern, gehörte ebenfalls zu den Entlastungszeuginnen. In ihrer schriftlichen Aussage hebte sie besonders die sozialen und menschlichen Qualitäten der Betroffenen hervor:
„Ich […] habe sie als vorbildliche Vorgesetzte und stets hilfsbereiten, mütterlichen Menschen kennengelernt und erlebt. Es kam ihr auch bei ihren Schwestern auf die fachlichen Kenntnisse und auf die menschlichen Qualitäten an, wenn es galt, einen verantwortungsvollen Posten zu besetzen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP war nicht maßgebend, und mir ist kein Fall bekannt, dass Schwester Käthe ihre Schwestern zum Eintritt in die NSDAP gezwungen hätte.“
Auch weitere ehemalige Kolleginnen, darunter Mathilde Winziger und Adelgunde Linke, bestätigen Burlefinger eine mütterliche Haltung sowie das Fehlen politischen Drucks auf ihre Untergebenen. Die Spruchkammer München I nahm diese positiven Charakterisierungen durchaus zur Kenntnis. So heißt es im Urteil, Burlefinger sei „gerecht gewesen, habe keinen politischen Zwang ausgeübt, sei eine gute Kameradin mit vorbildlicher Pflichttreue und mütterlicher Fürsorge“ gewesen.
Belastende Unterlagen widersprechen der Erzählung
Der Spruchkammer lagen aber auch belastende Unterlagen vor, die deutlich im Widerspruch zu den Aussagen der Persilscheine standen. So heißt es etwa im Ermittlungsbericht, dass auch ehemalige Nachbarn sie als „überzeugten Nazi und braune Hakenkreuzschwester“ beschrieben hätten. Ein Politisches Unbedenklichkeitszeugnis des Ortsgruppenleiters Steiner aus dem Mai 1935 vermittelt den Eindruck, dass Burlefingers NSDAP Mitgliedschaft doch aus politischen – und nicht primär aus wirtschaftlichen – Gründen erfolgte:
„Ich bestätige hiermit, dass die Pgn. [Parteigenossin] Käthe Burlefinger, Parteieintritt: 1.3.1931, Mitgl. Nr. 455848, schon vor Anbeginn ihrer Parteizugehörigkeit aktiv als Mitarbeiterin tätig war. Pgn. Burlefinger hat bis zur Abberufung der weiblichen Amtswalter das Amt eines Blockwarts innegehabt und war seit dieser Zeit in der NS-Frauenschaft (NSF) für die NSV [Nationalsozialistische Volkswohlfahrt] ehrenamtlich tätig als Fürsorgeschwester bei der Ortsgruppe Thierschplatz-Maxdenkmal. Pgn. Burlefinger hat sich bei den Wahlkämpfen jederzeit ganz besonders eingesetzt, sodass sie wegen ihrer Meinungsäußerungen in der Zeit vor der Machtübernahme des Öfteren auf die Polizeiwache geschleppt wurde.“
Ein weiteres Zeugnis vom Januar 1936, ausgestellt von Kreisamtsleiter Ortner, bestätigt ihre aktive Rolle in der NS-Sozialpolitik:
„Pgn. Schwester Käthe Burlefinger bekleidete vom 1. März 1935 bis 15. Juli 1935 das Amt einer Beauftragten des Hilfswerkes ‚Mutter und Kind‘, und zwar in der Hilfsstelle Ramersdorf im Osten Münchens. Pgn. Burlefinger hat die zu erledigenden Arbeiten gewissenhaft ausgeführt und in der Betreuung der hilfsbedürftigen Mütter der Kinderreichensiedlung Ramersdorf soziales Verständnis und nationalsozialistische Auffassung bewiesen. […] Wir danken Pgn. Burlefinger herzlich für die von ihr geleistete Arbeit und wünschen ihr das Beste für ihre weitere Tätigkeit im Dienste unserer Bewegung.“
War Käthe Burlefinger eine Aktivistin?

Ausschnitt aus dem “politischen Unbedenklichkeitszeugnis” im Sinne der NSDAP für Burlefinger, ausgestellt 1935, beglaubigt 1940. Staatsarchiv München, Spruchkammern K 233, Burlefinger Käthe, * 7.9.1885.
Diese Dokumente stützen die Einordnung Burlefingers als Aktivistin innerhalb der NS-Bewegung. Ihre Tätigkeit als Blockwartin – dem niedrigsten Rang in der Parteihierarchie der NSDAP – umfasste unter anderem das Kassieren von Mitgliedsbeiträgen, die Organisation von Sammlungen, die Verbreitung von Propaganda sowie die kleinräumige Überwachung der „Volksgenossen“ im Sinne der nationalsozialistischen Ordnung. Auch ihr Einsatz in der Siedlung Ramersdorf kann als belastendes Indiz gelten. Die als „Mustersiedlung“ konzipierte Wohnanlage im Osten Münchens, deren Straßen nach den getöteten Putschisten des Hitler-Putsches von 1923 benannt waren, galt als ideologisch geprägter Ort nationalsozialistischer Familienpolitik. Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass dort Personen mit neutraler oder kritischer Haltung eingesetzt wurden. Vielmehr deutet ihr Einsatz auf die Auswahl einer als ideologisch zuverlässig geltenden Person hin.
Der Spruch

Der erste Spruch (Ausschnitt). Staatsarchiv München, Spruchkammern K 233, Burlefinger Käthe, * 7.9.1885.
Die Spruchkammer schloss sich dem Antrag des öffentlichen Klägers an und stufte Käthe Burlefinger in die Gruppe II der Belasteten ein. Die Spruchkammer war überzeugt, dass sie mehr gewesen sei als eine hilfsbereite Krankenschwester mit mütterlichem Wesen. Die vorgelegten Entlastungszeugnisse konnten nicht überzeugend widerlegen, dass sie sich aktiv innerhalb nationalsozialistischer Strukturen engagiert hatte und der Ideologie der NSDAP nahestand. Die Mitgliedschaft in der Partei sowie ihre leitende Funktion innerhalb der NS-Schwesternschaft wurden als klare Indizien für eine politische Überzeugung gewertet. Die Begründung für ihre Einreihung in die Gruppe II der Belasteten fiel deutlich aus:
„Sie ist Oberin der NS-Schwesternschaft, einer Kampftruppe der NS-Bewegung, nach der Verschmelzung mit dem Bund der Freien Schwestern NS-Deutsche Schwestern genannt, später Oberin dieser Organisation. Das Arbeitsfeld war besonders die Gemeindepflege, da es auf diesem Gebiet durch Eindringen in alle Familien möglich war, eine gute Propaganda durchzuführen. Ihre Ränge wurden durch BdM-Mädel, die die sogenannte ‚Heilrune‘ erworben hatten, aufgefüllt. Diese weltanschaulichen Kurse für die NS-Schwestern dienten also dem oben geschilderten Zweck, und die Betroffene war für die Einhaltung und Durchführung im Auftrag der Gauleitung der NSV verantwortlich. Die Betroffene nahm auch an einem Kurs im Rassepolitischen Amt in Berlin teil.“
Entsprechend umfassten die Sühnemaßnahmen für Belastete unter anderem die Verpflichtung zu einem Jahr Sonderarbeit für die Allgemeinheit, den Einzug von 25 % des Vermögens als Wiedergutmachungsleistung, sowie den Verlust des Wahlrechts, der Wählbarkeit und sämtlicher politischer Betätigungsmöglichkeiten.
Die Berufung: Von der Aktivistin zur Mitläuferin
Burlefinger geht gegen die Einstufung als Belastete vor
Am 23. März 1948 legte Käthe Burlefinger Berufung bei der Berufungskammer für München (1. Senat) gegen den Spruch der Spruchkammer München I ein. In ihrer Begründung machte sie geltend, dass die Entscheidung „in keiner Weise den Tatsachen entsprach“. Die Berufungskammer München folgte dieser Argumentation und hob am 2. November 1948 den Spruch im schriftlichen Verfahren auf. Entsprechend der Berufungskammer…
“…ist die Berufung der Betroffenen vom 23./31.3.48 sachlich begründet. Keinerlei Vorwurf von Naziaktivismus. Nach dem Urteil des politisch einwandfreien Zeugen Alfred Forster, der die Betroffene seit 1926 kennt, war diese nur als Krankenschwester tätig und ist nicht aus Idealismus der Partei beigetreten. Adelgunde Linke, nicht belastet, bezeugt, dass die Betroffene keinerlei Druck ausübte und dass sie ihr Augenmerk im Einsatz der Schwestern nur auf fachliche Kenntnisse und charakterliche Eigenschaften, nicht aber auf politische Einstellungen richtete. […] Der Annahme der Spruchkammer, dass durch dieses Beweisergebnis die Vermutungsbelastung der Betroffenen nicht widerlegt sein, kann nicht beigepflichtet werden.”
Statt der Einreihung in Gruppe II der „Belasteten“ wurde Burlefinger nun in Gruppe IV als „Mitläuferin“ eingestuft. Damit reduzierte sich ihre Sühneleistung auf einen Betrag von lediglich 50 DM. Sie wurde verpflichtet, 3 % der Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 5.600 DM zu übernehmen. Da sie jedoch finanziell nicht in der Lage war, die geforderte Gesamtsumme von 219 DM aufzubringen, wandte sie sich mit einem Erlassgesuch an das Bayerische Sonderministerium. In diesem Schreiben vom 29. Januar 1949 betonte sie erneut, dass sie ausschließlich ihrer beruflichen Verantwortung nachgekommen sei:
„Aus der Begründung des Spruches der Berufungskammer geht einwandfrei hervor, dass mir keinerlei Vorwurf von Naziaktivität gemacht werden kann. Im Gegenteil, es ist festgestellt, dass ich nur meinen Beruf als Krankenschwester lebte und später als Oberin meine in langen Jahren erworbenen Fähigkeiten den mir anvertrauten Lehrschwestern vermittelte. Es ist anerkannt, dass ich diese Schwestern stets auf die hohe Verantwortung gegenüber den kranken Mitmenschen besonders hinwies und dass es mir nur auf das fachliche Wissen und Können der Schwestern ankam.“
Die Einstufung Burlefingers als Mitläuferin markierte eine deutliche Abmilderung der ursprünglichen Einschätzung durch die Spruchkammer München I. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Berufungskammer sich dabei vor allem auf Burlefingers eigene Darstellung und Persilscheine stützte, ohne die dokumentierte politische Aktivität zu entkräften.
Die Lebensverhältnisse nach Kriegsende
Zur Untermauerung ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage verwies Burlefinger auf ihre angeschlagene Gesundheit, die eine reguläre Berufsausübung nahezu unmöglich machte. Ein Attest ihres Arztes sowie die Bestätigung ihrer Arbeitgeberin belegten ihre eingeschränkte Arbeitsfähigkeit. In einer Erklärung schilderte die Bevollmächtigte der 83-jährigen Frau Uhl, die von Burlefinger gepflegt wurde, die Situation folgendermaßen:
„Schwester Käthe Burlefinger […] hat Ende Februar 1949 die Pflege von Frau Uhl, 83 J. alt, Knöbelstr. 15 III, trotz eigener gesundheitlicher Schäden, auf mein Ersuchen übernommen. Da sie natürlich nicht voll einsatzfähig ist, wird sie von der Gemeindeschwester St. Lukas stets abgelöst. Frl. Burlefinger erhält als Vergütung am Tag ein Fixum von 30,20 DM.“
Wie kann der Fall Käthe Burlefinger bewertet werden?
Der Fall Käthe Bürlefinger steht exemplarisch für die Ambivalenz vieler Entnazifizierungsverfahren in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Auf den ersten Blick erscheint sie als fürsorgliche Krankenschwester mit ausgeprägtem Berufsethos – ein Bild, das vor allem durch die Aussagen ihrer Entlastungszeugen geprägt wurde, die ihren Charakter, ihr soziales Engagement und ihre vermeintliche unpolitische Haltung betonten. Eine kritische Auswertung der Spruchkammerakte zeichnet jedoch ein anderes Bild:
Burlefinger war bereits 1931 der NSDAP beigetreten, hatte Funktionen als Blockwartin und innerhalb der NS-Frauenschaft inne, war als Oberin der NS-Schwesternschaft tätig und in die parteipolitischen Strukturen der NSV eingebunden. Ihre Arbeit für nationalsozialistische Vorzeigeprojekte der Mustersiedlung Ramersdorf zeigen, dass sie mehr als eine unpolitische Pflegekraft war. Im Sinne des Befreiungsgesetzes war sie daher sehr wohl als Aktivistin zu bewerten, die die Ziele der NSDAP unterstützte und weitertrug.
Die Spruchkammer München I berücksichtigte die entlastenden Aussagen zu Burlefingers Charakter, erkannte aber in ihrer Tätigkeit ein systemstützendes und ideologisch wirksames Handeln. Die erste Einstufung als „Belastete“ der Kategorie II war daher folgerichtig und steht im Einklang mit der rechtlichen Logik des Befreiungsgesetzes, das nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch die konkrete Funktion und Wirkung innerhalb des NS-Staates zur Beurteilungsgrundlage machte.
Der Fall veranschaulicht darüber hinaus die typischen Verteidigungsstrategien vieler NSDAP-Mitglieder nach 1945: die Betonung fachlicher Kompetenz, persönlicher Hilfsbereitschaft und wirtschaftlicher Zwänge sowie das Abstreiten jedes politischen Aktivismus. Die Erzählung blendet im vorliegenden Fall viel Belastendes aus und ist nicht kompatibel mit den klaren Belegen von NS-Aktivismus schon vor der Machtergreifung 1933. Die Aufgaben einer Oberin der NS-Schwesternschaft waren schlechterdings nicht in “unpolitischer” Weise zu erfüllen. Trotzdem ist ihre Erzählung kein rein taktisches Lügengebäude, sondern enthält eine kohärente biographische Deutung: Tatsächlich hatte Burlefinger zur Zeit ihres Parteieintritts 1931 durch ihre mehrjährige Arbeitslosigkeit in finanziell prekären Verhältnisse gelebt. Der Druck, eine bezahlte Anstellung zu finden und einen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können, dürfte in der Tat sehr belastend für sie gewesen sein. Auch wenn die Gründe für den Parteieintritt überwiegend weltanschaulicher Art waren: Die Tätigkeit in den NS-Organisationen, die ihr die Anwendung und Weitergabe ihres fachlichen Könnens ermöglichten, mögen eine Sinnstiftung bedeutet haben, die auch aus der Entlastungserzählung noch spricht.
Quellen- und Literatur
Die zitierten Aussagen stammen sofern nicht anders angeben aus der Spruchkammerakte von Käthe Burlefinger im Staatsarchiv München.
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Quellen
Staatsarchiv München, Spruchkammern K 233, Burlefinger Käthe (*07.09.1885)
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Nachlass Hans Ehard 1412
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung 13519
Literatur
Breiding, Birgit: Die Braunen Schwestern. Ideologie-Struktur-Funktion einer nationalsozialistischen Elite (Beiträge zur Wirtschaft- und Sozialgeschichte 85), Stuttgart 1998.
Gaida, Ulrike: Zwischen Pflegen und Töten. Krankenschwestern im Nationalsozialismus. Einführung und Quelle für Unterricht und Selbststudium, Frankfurt am Main 2006.
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, 6. Aufl., Frankfurt am Main 2024.
Haerendel, Ulrike: Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich. Siedlungsideologie, Kleinhausbau und „Wohnraumarisierung“ am Beispiel Münchens, München 1999.
Longerich, Peter: Blockleiter der NSDAP (publiziert am 16.01.2025), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/blockleiter-der-nsdap-95 (zuletzt aufgerufen am 16.4.2025).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benedikt Martin Ertl (30. Januar 2026). Die Krankenschwester: Käthe Burlefinger. Archive in Bayern. Abgerufen am 16. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/15lf9
