Als sich der Adel in Bayern neu immatrikulieren musste | #Lieblingsobjekte
Für den europäischen Adel wurde die Luft nach der Französischen Revolution dünner. Es war eine Zeit großer Umwälzungen in Gesellschaft und Politik. Die seit Jahrhunderten unbestrittene Vormachtstellung von Adel und Kirche wurde zusehends in Frage gestellt. Verfassungen setzten dieser Macht auch rechtliche Grenzen – Ein Beitrag von Andreas Hutterer, Staatsarchiv Würzburg.
Bayern im Wandel
In einer Zeit politischer und gesellschaftlicher Umwälzungen in Europa wurde Bayern 1806 Königreich. Staatsgebiet und Bevölkerung dieses neuen Reiches wuchsen durch die Neuaufteilung Europas in Folge der Napoleonischen Kriege erheblich . Der König musste die neuen Gebiete (v.a. in Franken und Schwaben) und Bevölkerungsgruppen (darunter viele Protestanten) in sein Reich integrieren.
Dies war eine gewaltige Aufgabe, die aus unterschiedlichen Gründen nur unter Einbindung des alten Adels gelingen konnte. Daher beließ v.a. die zweite bayerische Verfassung von 1818 dem Adel zahlreiche Privilegien in Rechtsprechung, Verwaltung (Herrschaftsgerichte, Patrimonialgerichte) und Gesetzgebung (Kammer der Reichsräte als „1. Kammer“ des Parlaments).
Immatrikulierung für Sonderrechte
Ihre Sonderrechte behielten die einzelnen Adelsfamilien in Bayern allerdings nicht automatisch. Die erste bayerische Verfassung von 1808 hatte legte fest, dass sich jeder Adelige beim königlich bayerischen Reichsheroldenamt in ein neu angelegtes Adelsverzeichnis („Adelsmatrikel“) eintragen lassen musste, um die ihm verbliebenen Privilegien wahrnehmen zu können.
Die Adelsmatrikel der Familie Armansperg
Im Jahr 1719 waren die Armanspergs in den Freiherrenstand, 1790 dann in den Grafenstand aufgestiegen. Joseph Felix Graf von Armansperg veranlasste daher 1809 die Eintragung seiner Familie als Grafen in die königlich bayerische Adelsmatrikel.
Sein Sohn Joseph Ludwig Graf von Armansperg war später als Beamter, Außen-, Innen- und Finanzminister eine wichtige Stütze für König Ludwig I. in dessen erster Regierungsphase.
Aufbau Matrikelbogen
Zum Matrikelbogen gehören ein teils farbig gestaltetes Deckblatt mit Familiennamen und -wappen (Bild 1). Hinzu kommen Angaben zu den wichtigsten Etappen der Adelserhebung und eine Aufzählung der Besitzungen. Auf der ersten Doppelseite (Bild 2) findet sich ein Stammbaum der Familie. Diesen Stammbaum ergänzte das Amt sukzessive bei jeder Meldung eines neuen Familienmitglieds. In den Seitenkolumnen erscheinen (links) das Jahr (1809) und der Name des Antragstellers der Immatrikulation und (rechts) das Jahr der Erhebung in den Grafenstand (hier: 1790).
Der Matrikelbogen wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv unter der Signatur BayHStA, Adelsmatrikel, Matrikelbögen Grafen A 5 verwahrt.
Autor: Andreas Hutterer
Der Beitrag basiert auf der Ausstellung “Joseph Ludwig Graf von Armansperg (1787-1853). Aristokrat, Liberaler, Minister, Erzkanzler” des Fachbereichs Archiv- und Bibliothekswesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Bearbeitet von Andreas Hutterer. Gezeigt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München vom 3.6.2019 bis zum 16.7.2019.
Weitere Informationen zur Ausstellung finden Sie auf unserer Homepage. Ausstellungsbegleitend ist ein Ausstellungsplakat sowie ein Begleitheft erschienen.
Abbildung:
- Adelsmatrikelbogen der Grafen von Armansperg, 1809, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Adelsmatrikel, Matrikelbögen Gf A 5.
- Joseph Ludwig Graf von Armansperg als Regentschaftsratspräsident von Griechenland, Lithographie von Franz Seraph Hanfstaengl, 1833, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Familienarchiv Soden-Fraunhofen 826.
Andreas Hutterer, Dr. Andreas Hutterer stammt aus München. Er studierte Ägyptologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er bis 2017 tätig war. Nach Absolvierung des Anwärterdienstes bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns 2017-2020 ist er seit Dezember 2020 Mitarbeiter des Staatsarchivs Würzburg.
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Redaktion (14. Juni 2024). Als sich der Adel in Bayern neu immatrikulieren musste | #Lieblingsobjekte. Archive in Bayern. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/11tlv